AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der pro medico GmbH, HRB 134624,
Baseler Straße 46
60329 Frankfurt am Main, Deutschland
E-Mail: office@promedico.de

I. Allgemeine Regelungen für sämtliche Vertragsbeziehungen
II.Sonderregelungen für den Online-Shop für Konsumenten (Verbraucher)
III. Sonderregelungen für die PRO Academy für Fachkreise
IV. Sonderregelungen für den Pure Encapsulations-Account für Fachkreise
V. Sonderregelungen zum Produktkauf von Pure Encapsulations® für Fachkreise/B2B
VI. Sonderregelung für Kooperationspartner aus Fachbereichen
VII. Einkaufsbedingungen

I. Allgemeine Regelungen für sämtliche Vertragsbeziehungen

1. Geltungsbereich

Sämtlichen Leistungen und Services der pro medico Handels GmbH („Promedico") aus

  • der Nutzung ihrer Online-Auftritte („Plattformen") und
  • dem Erwerb und der Lieferung

liegen die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Bei der Registrierung/Bestellung sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden ausdrücklich zu akzeptieren. Auf mögliche zukünftige Änderungen der AGB wird der Nutzer ausdrücklich hingewiesen; sie gelten als akzeptiert, sofern der Nutzer nicht binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Nutzer ausdrücklich hingewiesen.

2. Rechte an den Inhalten der Plattformen

2.1. Die Plattformen stehen in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilen im Eigentum von Promedico und sind urheberrechtlich und kennzeichenrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an dem Content (oder Teilen davon) verbleiben ausschließlich bei Promedico.

2.2. Dem Nutzer werden aufgrund der Nutzungsmöglichkeit keinerlei Urheber-, Verwertungs-, Lizenz- oder Bearbeitungsrechte an dem Content (oder Teilen davon) eingeräumt.

2.3. Jegliche Verwertung des Contents (oder Teilen davon) durch den Nutzer ist untersagt und verwirklicht eine (zivil- wie strafrechtlich sanktionierte) Urheberrechtsverletzung.

3. Nutzung der Inhalte

3.1. Mit ihrer online/mobil abrufbar gehaltenen Plattform stellt Promedico dem Nutzer Inhalte (z.B. Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Tutorials, Schulungsunterlagen, Artikel, im Folgenden kurz: „Content") zu seinen Produkten zur Verfügung. Dieser Content wird Promedico von verschiedenen Autoren bereitgestellt.

3.2. Aufgrund der Fülle der abrufbar gehaltenen Informationen und den möglichen häufigen (insbesondere medizinischen und rechtlichen) Änderungen kann Promedico keine Haftung und/oder Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen übernehmen.

3.3. Mit der Nutzung des Apofinders erklären Sie sich einverstanden mit den Nutzungsbedingungen von Google sowie der Datenschutzerklärung und den Rechtlichen Hinweisen für Google Maps/Google Earth.

3.4. Große Teile der Informationen auf den Plattformen richten sich an Fachkreise. Der Content beschreibt allgemeine Vorschläge, jedoch keine Ratschläge. Der Nutzer hat selbst zu entscheiden, ob er den Vorschlägen folgt oder diese verwirft. Promedico rät dem Nutzer, bereitgestellten Content auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.

3.5. Sämtliche Inhalte der Plattformen sind keine Heilaussagen oder Aufforderungen zur Selbstmedikation. Die Diagnose und Therapie von Erkrankungen und anderen körperlichen Störungen erfordert die Behandlung durch Ärzte/Ärztinnen. Die Informationen auf den Plattformen sind ausschließlich informativ, sie sollen jedoch nicht als Ersatz für eine ärztliche Behandlung genutzt werden. Das mit einer falschen Selbsteinschätzung verbundene Risiko kann nur durch die Einbeziehung eines Arztes/einer Ärztin verringert werden. Soweit auf den Plattformen eine Dosierung oder ein bestimmtes medizinisches Vorgehen beschrieben wird, so handelt es sich dabei um generelle Aussagen, die nicht eine individuelle Anamnese, Diagnose und Therapievorschläge durch den Arzt/die Ärztin zu ersetzen vermögen. Jeder Nutzer ist angehalten, durch sorgfältige Prüfung und nach Konsultation eines Arztes/einer Ärztin festzustellen, ob die beschriebenen Dosierungen im individuellen Fall zutreffend sind. Jede Dosierung, Anwendung oder Therapie erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.

4. Registrierung

Promedico kann den Nutzer, der mindestens 18 Jahre alt sein muss, durch Bereitstellung einer Abfragemaske einladen, sich kostenlos für die erweiterte Nutzung der Plattformen zu registrieren und/oder zum Bezug des Newsletters anzumelden. Der Nutzer hat zu diesem Zweck die vorgesehene Abfragemaske vollständig und richtig auszufüllen und ausdrücklich die AGB in der gültigen Fassung zu akzeptieren. Mit der Registrierung erklärt der Nutzer verbindlich sein Vertragsangebot zur erweiterten Nutzung der Plattformen, das von Promedico durch Übermittlung einer Registrierungsbestätigung per E-Mail angenommen werden kann. Promedico ist berechtigt, das Angebot des Nutzers zur Freischaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dem Nutzer obliegen die Sicherung und Geheimhaltung der Zugangsdaten zu seinem personalisierten Bereich.

5. Unentgeltlichkeit

Die Nutzung der Plattformen ist – soweit nichts anderes angegeben - grundsätzlich kostenfrei. Aus der kostenlosen Bereitstellung einer Plattform kann der Nutzer jedoch keinen Rechtsanspruch für die Zukunft ableiten. Promedico behält sich vor, Plattformen jederzeit einzustellen oder einzuschränken sowie einen Nutzer ohne Angabe von Gründen zu sperren.

6. Verfügbarkeit

Promedico erbringt sämtliche Services jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Promedico leistet daher nicht für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen oder einen Speicherausfall in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Plattformen Gewähr. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die von Promedico angebotenen Plattformen auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Plattformen ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Dienste abhängig, auf die Promedico keinen Einfluss hat.

7. Gewährleistung

Promedico leistet ausschließlich für die entgeltliche Nutzung Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Haftung

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes ist die Haftung von Promedico und die seiner Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute") dem Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die Promedico zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung von Promedico ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute".

9. Laufzeit/Kündigung

Das Nutzungsverhältnis zwischen Promedico und dem Nutzer wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit eingegangen und kann von jeder Vertragspartei mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Im Falle der Vertragsbeendigung – aus welchem Rechtsgrund immer – bleiben allfällige, zuvor eingeräumte Nutzungsrechte an dem upgeloadeten Content des Nutzers unberührt.

10. Links

Soweit Promedico mit Links den Zugang zu Online-Services dritter Personen ermöglicht, ist Promedico für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Promedico macht sich die verlinkten Inhalte nicht zu Eigen. Sofern Links auf rechtswidrige Inhalte verweisen, dies bitte melden an office@promedico.de

11. Gewinnspiele

Veranstaltet Promedico ein Gewinnspiel, so liegen diesem, sofern nichts anderes angegeben wird, nachstehende Gewinnspielbedingungen zu Grunde:

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen. Mitarbeiter von Promedico, der verbundenen Unternehmen und der beim Gewinnspiel kooperierenden Unternehmen sind nicht teilnahmeberechtigt. Promedico behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Verlosung auszuschließen, die die Verlosung unlauter (insbesondere durch Mehrfachteilnahmen) beeinflussen oder das versuchen. Die Gewinner werden nach Abschluss des Gewinnspieles ermittelt und per E-Mail, postalisch oder telefonisch benachrichtigt. Eine Barabgeltung des Gewinns und der Rechtsweg sind ausgeschlossen; beim Gewinner personenbezogen anfallende Steuern, Abgaben, Gebühren und Folgekosten trägt dieser selbst. Die Teilnehmer stimmen für den Fall des Gewinnes der Veröffentlichung ihres Namens und allenfalls ihres Lichtbildes zu.

12. Upgeloadeter Content

Promedico kann seinen Nutzern in ihren Plattformen Möglichkeiten zur Verfügung stellen, Inhalte wie beispielsweise Lichtbilder, Texte, Grafiken, Videos etc. („Content") upzuloaden und damit in einem interessierten Forum zu veröffentlichen. Für den Content ist der jeweilige Nutzer selbst verantwortlich. In Bezug auf diesen Content kommt dem Promedico dabei die Rolle eines rein technischen Verbreiters/Hosts zu, der auf den verbreiteten Content der Nutzer keinen Einfluss nimmt und diese auch nicht beaufsichtigt. Eine Verantwortlichkeit von Promedico kann erst dann eintreten, wenn Promedico von einem rechtswidrigen Content Kenntnis hat und diesen nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung entfernt/sperrt. Sofern Content nach Ansicht des Nutzers Rechte oder Gesetze verletzen, dies bitte melden an office@promedico.de.

Der Nutzer räumt Promedico für die Dauer der jeweils geltenden gesetzlichen Schutzfrist an den von ihm upgeloadeten Content ein geographisch und sachlich unbeschränktes, übertragbares, nicht-exklusives Verwertungs-, Nutzungs- und Bearbeitungsrecht, insbesondere zu Zwecken der Abrufbarhaltung, Veröffentlichung und Verbreitung über die Plattformen ein. Die Rechte umfassen insbesondere auch die Verwertung des Contents zur Bewerbung der Plattform, von Produkten und Dienstleistungen und zu Berichterstattungszwecken. Promedico ist nicht verpflichtet, die Inhalte abrufbar zu halten. Promedico kann den Content des Nutzers jederzeit zurückweisen, an einem anderen Ort veröffentlichen, kürzen oder löschen.

Der Nutzer garantiert Promedico ausdrücklich zu, keinen Content upzuloaden, dessen Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte) verletzt. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Contents.

Behauptet ein Dritter plausibel, durch den Inhalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist Promedico berechtigt, aber nicht verpflichtet, die über den Nutzer gespeicherten personenbezogenen Daten bekannt zu geben.

13. Datenschutz

13.1. Den Datenverarbeitungen durch Promedico liegen die ausführlichen Datenschutzinformationen unter folgenden Adressen zugrunde:

Pure Encapsulations®: www.purecaps.net/datenschutz
Solgar: www.solgar.de/pages/datenschutz
Nature`s Bounty: www.naturesbounty.de/datenschutz
PRO Academy: www.pro-academy.net/datenschutz
Promedico: www.promedico.net/datenschutz

14. Sonstiges

14.1. Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 8041 Graz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist in 8041 Graz.

14.2. Ist der Nutzer ein Konsument im Sinne des KSchG, so gilt der Gerichtsstand für Klagen von Promedico gegen den Konsumenten nur dann als vereinbart, wenn dieser im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Graz hat oder seiner Beschäftigung in Graz nachgeht.

14.3. Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen.

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, oder zur Ausfüllung der Lücke, soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diese Bestimmung bedacht hätten.

14.5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von der Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entspricht der Schriftform, dies gilt auch für das Klicken auf einen entsprechenden Button.

14.6. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

II. Sonderregelungen für den Online-Shop für Konsumenten


15. Informationspflichten


Gemäß § 5a (1) Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und § 4 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) erteilt Promedico dem Konsumenten nachstehende Informationen, soweit dies bereits im Rahmen der AGB möglich ist:

1. Wesentliche Eigenschaften der Produkte: sind den produktspezifischen Beschreibungen im Online-Shop zu entnehmen.
2. Vertragspartner (sofern kein Drittanbieter ausgewiesen ist): pro medico Handels GmbH, FN 325408t, Gradnerstraße 60a, A-8055 Graz, Österreich, E-Mail: office@promedico.at
3. Gesamtpreis/-kosten: Die angegebenen Preise enthalten sämtliche Steuern und Abgaben sowie (sofern nicht gesondert ausgewiesen) die Zustellkosten.
4. Kosten Fernkommunikation: Normaltarif des Kunden (keine Mehrwerttarife).
5. Zahlungsbedingungen: Kreditkarte, Paypal oder Überweisung.
6. Lieferbedingungen Produkte: per Post oder Lieferservice.
7. Rücktrittsrecht Produkte: siehe Widerrufsbelehrung

16. Vertragsabschluss/Vertragsdurchführung

16.1. Promedico lädt den Konsumenten durch Bereitstellung seiner Websites und von telefonischen Bestellhotlines ein, ein Angebot zum Erwerb von Produkten zu stellen; diese Einladung ist freibleibend und unverbindlich.

16.2. Die Bestellung steht natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zumindest 18 Jahre alt sein müssen, offen. Minderjährige müssen von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten werden.

16.3. Mit der Bestellung erklärt der Konsument verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege erfolgten Bestellung wird Promedico den Zugang unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

16.4. Promedico ist berechtigt, das Vertragsangebot (= Bestellung des Konsumenten) ausdrücklich durch Übergabe/Zusendung der Ware, der Auftragsbestätigung oder Rechnung anzunehmen.

16.5. Je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt, kommt Vertrag über den Erwerb von Produkten mit der Übersendung der Auftragsbestätigung/Rechnung oder mit der Lieferung der Ware rechtswirksam zustande.

16.6. Promedico ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen oder die Bestellung auf eine übliche Menge zu begrenzen.

17. Widerrufsrecht

17.1. Der Konsument im Sinne des KSchG bzw. Verbraucher im Sinne des FAGG ist gemäß § 3 KSchG und § 11 Abs 1 FAGG gesetzlich berechtigt, seine außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von Promedico abgegebene Vertragserklärung (Bestellung) zu widerrufen bzw. (nach erfolgter Annahme durch Promedico) von dem Vertrag zu den Bedingungen der nachstehenden Widerrufserklärung zurückzutreten.

17.2. Ausdrücklich vereinbart Promedico mit dem Konsumenten, dass die Rückzahlung nicht auf dem gleichen Zahlungsweg, sondern auf das Bankkonto des Konsumenten erfolgt. Zusätzliche Kosten entstehen dem Konsumenten dadurch nicht.

17.3. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht insbesondere beim Erwerb von Waren, die

  • versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

17.4. Rücktrittsfrist: Der Rücktritt ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware auszuüben.

17.5. Widerrufsbelehrung: Gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG belehrt Promedico den Konsumenten über nachstehendes gesetzliches Widerrufsrecht:


WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Zusendung der Ware.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Die Widerrufserklärung kann entweder mit Brief (pro medico Handels GmbH, Gradnerstraße 60a, A-8055 Graz, Österreich) oder per E-Mail (an office@promedico.at) an uns übermittelt werden.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [https://www.purecaps.net/ruecksendung] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

                                          FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart (siehe dazu Punkt 17.2. der AGB); in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die erhaltenen Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

18. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

18.1. Der Konsument ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet, das vereinbarte Entgelt umgehend über die eingesetzten Payment-Lösungen, längstens jedoch binnen 14 Tagen, zu bezahlen.

18.2. Sobald und solange sich der Konsument in Verzug mit einer oder mehreren Zahlungen befindet, ist Promedico bis zur vollständigen Bezahlung zur Einstellung von weiteren Lieferungen berechtigt; die Verpflichtung des Konsumenten zur Bezahlung bleibt diesfalls aufrecht.

18.3. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Promedico berechtigt, maximal € 25,00 je eigener Mahnung zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten dieser externen Betreibung sind ebenso vom Konsumenten zu ersetzen.

18.4. Hat Promedico Raten- oder Teilzahlungsmöglichkeiten gewährt, so gilt ein Terminsverlust als vereinbart und ist er im Falle des Zahlungsverzuges nach schriftlicher Mahnung unter Nachfristsetzung berechtigt, alle aushaftenden Beträge gegenüber dem Konsumenten fällig zu stellen.

18.5. Promedico behält sich bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor.

19. Gewährleistung / Haftung

19.1. Promedico leistet für entgeltliche Verträge Gewähr nach den Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.

19.2. Die Haftung von Promedico und die ihrer Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute") ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz, Personenschäden und Schäden an Sachen, die Promedico zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Leute.

20.Affiliate Programm

Mit der Nutzung dieser Onlineservices erklären Sie sich einverstanden, dass wir die Quelle mit Ihnen verknüpfen, über die Sie die Zugangsdaten für diese Seite erhalten haben. Das Einverständnis ist jederzeit (für die Zukunft) widerrufbar und kann durch eine Email an datenschutz@promedico.at verlangt werden. Damit verlieren Sie aber auch alle Einkaufsvorteile und sonstige Kundenvorteile die Sie nach dem Erstzugang erhalten haben.

III. Sonderregelungen für die PRO Academy

21. Urheberrechtlicher Schutz von Unterlagen

21.1. Die Verwendung von bereitgestellten Unterlagen, Folien und sonstigem Content darf ausschließlich zu Unterrichts- und Lernzwecken erfolgen. Jegliche Verwendung zu anderen Zwecken ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Promedico ist nicht gestattet und kann einen Eingriff in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte der Promedico bewirken. Dies gilt sowohl für Auszüge der Präsentation, insbesondere auch für Nachdrucke und vergleichbare Verfahren als auch für die digitale Speicherung und die Weitergabe an Dritte. Somit sind sämtliche Studientexte, Folientexte, Fallbeispiele, Case Studies, Übungsbeispiele sowie alle Online Unterlagen und –texte inklusive besprochener und animierter Videos auf der Plattform www.pro-academy.net urheberrechtlich geschützt.

21.2. Auch Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung oder Teilen davon sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Promedico sowie des jeweils Vortragenden gestattet.

22. Registrierung Account

22.1. Einen Zugang zum passwortgeschützten PRO Bereich dürfen nur Personen (sowie juristische Personen) erhalten, die Angehörige medizinischer Heilberufe sind oder sich in Ausbildung zu einem der vorgenannten Berufe befinden, sowie Mitarbeiter der pharmazeutischen Industrie oder mit ihr verbundenen Dienstleistungsunternehmen ("Nutzer").

22.2. Voraussetzungen für den Erhalt eines Zugangs zum PRO Bereich ist die Zulassung des Nutzers durch die Promedico. Hierzu muss sich der Nutzer bei der Promedico anmelden und die abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Der Nutzer muss für die Registrierung einen geeigneten Nachweis darüber erbringen (per Upload), dass die Voraussetzungen für eine Zulassung vorliegen.

22.3. Der Nutzer wird von der erfolgten Zulassung per E-Mail benachrichtigt und erhält dabei seine Zugangsdaten. Zulassung und Freischaltung sind kostenlos. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zulassung. Die Promedico behält sich ferner vor, die Zulassung ohne Angabe von Gründen, insbesondere jedoch wegen - falscher Angaben bei der Anmeldung - unbefugter Weitergabe des Passwortes oder - Missbrauchs der Dienste jederzeit zu verweigern oder fristlos zurückzunehmen.

23. Punktesystem PRO Points

23.1. Der Nutzer nimmt mit der Registrierung kostenlos am Punktesystem („PRO Points") der PRO Academy by Promedico teil. Die PRO Points können seit 01.10.2017 bei jedem Online- und Präsenzkurs, der auf der PRO Academy Plattform (www.pro-academy.net) im Kurskalender gelistet ist, gesammelt werden. Pro Veranstaltung werden einmalig 5 PRO Points vergeben. Für Micro-Learnings erhalten Sie keine PRO Points.

23.2. Um diese Punkte für sich beanspruchen zu können, werden dem Teilnehmer nach jedem besuchten Kurs der PRO Academy automatisch Punkte in seinem Benutzerkonto gutgeschrieben. Zertifikate von E-Learnings vor dem 02.05. bzw. Webinaren und Präsenzkursen vor dem 30.07. oder Kursen mit Kooperationspartnern müssen vom Teilnehmer selbstständig im Benutzerkonto hochgeladen werden. Nach Überprüfung der hochgeladenen Teilnahmebestätigung durch die PRO Academy werden die Punkte direkt im PRO Points-Konto des Nutzers gutgeschrieben.

23.3. Promedico behält sich vor, unrichtige Punktezuweisungen zu korrigieren.

23.4. Nach den ersten 30 PRO Points erhält der Nutzer eine exklusive Sammelbox zum Aufbewahren der Lernkarten.

23.5. Die PRO Points können nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Barablöse ist ebenso ausgeschlossen wie der Rechtsweg.

23.6. Promedico behält sich die Kündigung des Punktesystems binnen einer Frist von 3 Monaten ausdrücklich vor. Zum Ende der Kündigungsfrist noch offene Punkte verfallen.

23.7. Wenn Sie keine PRO Points sammeln möchten, können Sie die Funktion in Ihrem PRO Account unter „Meine Daten" ganz einfach deaktivieren oder uns diesbezüglich per Email kontaktieren unter academy@promedico.net.

24. Seminarbedingungen

24.1. Anmeldung zu Seminaren: Eine Online-Anmeldung direkt über www.pro-academy.net setzt eine Registrierung mit der persönlichen E-Mail-Adresse voraus. Für die Teilnahme an Veranstaltungen aus dem Kurskalender ist eine verbindliche Anmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn erforderlich. Die schriftliche Anmeldung kann online, mittels Email oder Fax erfolgen. Ist der Veranstalter ein Kooperationspartner (GEHE, Pharma Privat, Sanacorp, LAV Service GmbH, etc.), muss die Anmeldung auf der Website des Partners bzw. Anbieters erfolgen. Dort gelten deren Veranstaltungsrichtlinien.

24.2. Anmeldung und Warteliste: Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge und wird den Teilnehmenden zeitnah schriftlich bestätigt. Bei Erreichung der Maximalteilnehmeranzahl werden weitere Teilnahmeanfragen auf der Warteliste vermerkt und nachgereiht, sobald ein Platz frei wird.

24.3. Anmeldung Webinare: Webinare werden auf www.pro-academy.net als Online-Präsenzveranstaltungen abgehalten und sind nur registrierten Nutzern zugänglich. Die obigen Regelungen geltend analog.

24.4. Anmeldung E-Learning: E-Learnings stehen dem Nutzer unter www.pro-academy.net online zum Abruf bereit; sie können beliebig oft wiederholt werden. Jedes E-Learning schließt mit einer freiwilligen Lernerfolgskontrolle ab.

24.5. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen: Die beim Seminar jeweils ausgewiesene Teilnahmegebühr gilt für eine (1) Person und beinhaltet die Arbeitsunterlagen sowie eine Verpflegung während der Präsenzveranstaltung. Die Kosten für Unterkunft sowie An- und Abreise sind darin nicht enthalten und sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Verrechnung der Teilnehmergebühr zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erfolgt nach Abhaltung der Veranstaltung mittels Rechnung. Die Rechnung ist binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.

24.6. Teilnahmebestätigung und Zertifikate: Nach Teilnahme einer Veranstaltung, die von Promedico abgehalten wurde, erhält der Teilnehmer eine personalisierte Teilnahmebestätigung, die zum Download im PRO Account bereitsteht. Teilnahmebestätigungen von Kursen mit Kooperationspartnern werden vor Ort übergeben. Akkreditierte Fortbildungen sind gekennzeichnet.

24.7. Stornierung von Veranstaltungen durch den Veranstalter: Der Veranstalter behält sich eine Stornierung der Veranstaltung bis 7 Tage vor Kursbeginn ausdrücklich vor. Jede Veranstaltung unterliegt einer Mindest-Teilnehmeranzahl. Wird diese unterschritten, führt dies zur Absage der Veranstaltung.

24.8. Stornierung einer kostenpflichtigen Veranstaltung durch den Nutzer: Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist der Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos. Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung ab 7 Tage vor Veranstaltungstermin oder später sind 50% der Teilnahmegebühr durch den Teilnehmer zu tragen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist unzulässig.

24.9. Stornierung einer kostenlosen Veranstaltung durch den Nutzer: Bei Veranstaltungen ist der der Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei Nichterscheinen zu kostenlosen Seminaren wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 15,00 pro Teilnehmer in Rechnung gestellt.

25. Teilnahmebedingungen für Präsenzveranstaltungen

25.1. Die Teilnahmeberechtigungen sind nicht übertragbar. Nicht gestattet ist der Handel mit Teilnahmeberechtigungen.

25.2. Jeder Nutzer hat sich bei den Veranstaltungen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Aufgrund von Alkohol oder Rauschgiften stark beeinträchtigten Nutzern kann der Veranstalter den Zutritt verweigern.

25.3. Den Anweisungen des Personals am Veranstaltungsort hat der Nutzer Folge zu leisten. Widersetzt sich der Nutzer den Anweisungen, so kann er von der Veranstaltung – ohne Anspruch auf Ersatz - ausgeschlossen werden.

25.4. Ton- und Bildaufnahmen sind bei der Veranstaltung ebenso wenig gestattet wie das Rauchen, das Mitbringen oder Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken.

25.5. Dem Nutzer wird empfohlen, Wertsachen bei sich zu belassen und vor Diebstahl zu sichern.

25.6. Sofern der Veranstalter den gänzlichen Entfall einer Veranstaltung zu verantworten hat, wird er dem Nutzer nach seiner Wahl einen Ersatztermin anbieten oder die Zahlung refundieren.

25.7. Der Veranstalter behält sich geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen vor.

25.8. Weiters gelten die am jeweiligen Veranstaltungsort ausgehängten Platz- oder Hausordnungen.

25.9. Die Veranstaltung von Umfragen und Gewinnspielen, das Verteilen von Produkten oder Werbegegenständen oder die Durchführung von Werbeaktionen bei einer Veranstaltung sind dem Nutzer ausdrücklich untersagt.

25.10. Der Nutzer stimmt der Veröffentlichung von Lichtbildern der Veranstaltung, die ihn als Besucher zeigen, zu.

IV. Sonderregelungen für den Pure Encapsulations-Account für Fachkreise

26. PRO Bereich

26.1. Der Zugang zum passwortgeschützten und kostenlosen PRO Bereich steht ausschließlich natürlichen und juristischen Personen offen, die Angehörige medizinischer Heilberufe sind oder sich in Ausbildung dazu befinden, sowie Mitarbeiter der pharmazeutischen Industrie oder mit ihr verbundenen Dienstleistungsunternehmen ("Nutzer").

26.2. Voraussetzungen für den Erhalt eines Zugangs zum PRO Bereich ist die Zulassung des Nutzers durch die Promedico. Hierzu muss sich der Nutzer online anmelden und die abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Der Nutzer muss für die Registrierung einen geeigneten Nachweis darüber erbringen (per Upload), dass er die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt.

26.3. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten aktuelle zu halten und Promedico bekannt zu geben, sollte er aus den Fachkreisen ausscheiden.

V. Sonderregelung zum Produktkauf für Fachkreise/B2B

27. Vertragsabschluss

27.1. Promedico lädt die Kunden durch Bereitstellung von Websites, telefonischen Bestellhotlines und E-Mail Bestellmöglichkeiten ein, ein Angebot zum Erwerb von Produkten zu stellen; diese Einladung ist freibleibend und unverbindlich.

27.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege erfolgten Bestellung wird Promedico den Zugang unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

27.3. Promedico ist berechtigt, das Vertragsangebot (= Bestellung des Kunden) ausdrücklich durch Zusendung der Ware oder der Auftragsbestätigung anzunehmen.

27.4. Je nach dem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt, kommt der Vertrag über den Erwerb der Produkte mit der Übersendung der Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung der Ware rechtswirksam zustande.

27.5. Promedico ist berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die Bestellung auf eine übliche Menge zu begrenzen.

27.6. Die Bilddarstellungen der Waren in werbenden Publikationen kann von der Gestaltung der bestellten Waren abweichen.

27.7. Promedico behält sich das Recht vor, verbessernde Produktveränderungen auch ohne Vorankündigung durchzuführen.

28. Preise und Zahlungen

28.1. Bei den angegebenen Händler-Preisen (AEP) handelt es sich, sofern nichts anderes angegeben wird, um Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ausgenommen davon sind unverbindliche Empfehlungen zum Verkaufspreis, die die Umsatzsteuer enthalten.

28.2. Der Kunde ist - sofern nichts anderes vereinbart wurde - verpflichtet, Rechnungen umgehend ohne Abzug und ohne Spesen für Promedico zu bezahlen.

28.3. Die Zahlung ist möglich mittels Erlagschein oder Banküberweisung unter Angabe der Rechnungsnummer. Es besteht weiters die Möglichkeit der Zahlung über einen Abbuchungsauftrag.

28.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Promedico die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben je € 15,00 sowie die tariflichen Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

28.5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Promedico sämtliche erbrachte Leistungen und Teilleistungen, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, sofort fällig stellen. Weiters ist Promedico nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.

28.6. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Promedico für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern. Demnach gilt ein Terminverlust als vereinbart.

29. Lieferung/Gefahrenübergang

29.1. Die Versendung der bestellten Ware erfolgt im Regelfall binnen 3 Arbeitstagen.

29.2. Versandkosten: Für Lieferungen in Deutschland wird eine Lieferpauschale von € 8,50 verrechnet. Diese Lieferpauschale entfällt für Lieferungen ab einem Nettobestellwert von € 250,00,-.

29.3. Versandkosten andere Länder: Die tatsächlich anfallenden Lieferkosten werden dem Kunden direkt verrechnet.

29.4. Beim zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person die Gefahr auf den Kunden über.

29.5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

29.6. Sofern nichts Anderslautendes vereinbart wurde, gilt als Versandbedingung CPT Empfangslager als vereinbart.

29.7. Promedico steht es frei, die Ware per Nachnahme zu versenden.

30. Gewährleistung

30.1. Der Kunde muss die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und dem Unternehmer die Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Promedico innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

30.2. Promedico gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.

31. Eigentumsvorbehalt

31.1. Promedico behält sich, bis zur vollständigen Bezahlung, das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor.

31.2. Promedico ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

32. Rückgabe

32.1. Melden Sie Ihre Retoure vorab mit einem kurzen E-Mail unter retoure@promedico.net an und schreiben, um welche Produkte es sich handelt sowie den Grund der Retoure.

32.2. Als Retoure nehmen wir nur original versiegelte Ware zurück. Retournierte Ware wird unter Vorbehalt entgegengenommen und überprüft, bevor eine Warengutschrift ausgestellt wird.

32.3. Es kann nur Ware retourniert werden, die direkt bei Promedico gekauft wurde.

32.4. Die Warengutschrift beträgt bei allen bei Promedico gekauften Waren 100 % des Einkaufspreises.

32.5. Bei stark beschädigten oder irreversibel veränderten Verkaufswaren beträgt die Warengutschrift 75 %.

32.6. Bei allen Retouren gilt, dass beim Kauf gewährte Rabatte von Gutschriften abgezogen werden – als Preisgrundlage wird der tatsächliche Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Versendung, einschließlich Rabatte und Skonti herangezogen. Retournierte Naturalrabatt-Produkte können nicht gutgeschrieben werden.

32.7. Sollte ein unverkauftes Produkt bereits abgelaufen sein, ist eine Rückgabe und volle Rückerstattung nur möglich, wenn das Produkt das ausgewiesene Mindesthaltbarkeitsdatum nicht länger als maximal 6 Monate überschritten hat.

32.8. Um Ware, die das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten hat, gutschreiben zu können, ersucht Promedico darum, diese Produkte in der Apotheke zu entsorgen und dies per Vernichtungserklärung an Promedico (retoure@promedico.net) zu bestätigen.

VI. Sonderregelungen für Kooperationspartner aus Fachbereichen

33. Kooperationspartner

33.1. Promedico bietet bestimmten Kooperationspartnern aus dem Bereich Vertrieb und Marketing einen online Zugang zu bestimmten vertiefenden Services und Content an. Zweck der Kooperation ist die Förderung des Absatzes von Promedico-Produkten zum gemeinsamen Nutzen der Kooperationspartner.

33.2. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, sich über Promedico-Produkte und Promedico informiert zu halten und die aktuellsten Aussendungen von Promedico, beispielsweise zur Änderung der Produktzusammensetzung oder zu bestimmten geplanten Werbemaßnahmen, zu beziehen.

33.3. Im Gegenzug stellt Promedico dem Kooperationspartner Content, wie beispielsweise Lichtbilder, Texte, Videos und Grafiken zur Verwendung zu Zwecken der Kooperation bereit. Promedico leistet Gewähr, dass der bereitgestellte Content für den Fall der Verwertung zu Kooperationszwecken durch den Kooperationspartner keine Rechte Dritter verletzt. Ausgenommen von dieser Gewährleistungszusage sind Bearbeitungen des Contents durch den Kooperationspartner sowie Rechte, die üblicherweise von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden.

VII. Einkaufsbedingungen

I. Gültigkeit der Einkaufsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr zwischen der zu FN 325408t protokollierten pro medico Handels GmbH (im Folgenden „wir“ bzw. „uns“ bzw. „pro medico Handels GmbH“) und ihren Lieferanten (im Folgenden „Vertragspartner“) im B2B-Bereich, gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen. 
Diese Einkaufsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen als auch künftigen Geschäftsverkehr mit unserem Vertragspartner, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners - sowie Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

II. Übertragbare Rechte
Die pro medico Handels GmbH ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf jene Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktienG bzw. § 189a Z 9 UGB mit der pro medico Handels GmbH konzernverbunden sind, wie etwa Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaft, mittels schriftlicher Mitteilung zu übertragen.

III. Angebot und Vertragsabschluss
Bestellungen der pro medico Handels GmbH sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und firmenmäßig gezeichnet sind. Die Schriftform gilt auch dann als erfüllt, wenn die Bestellung per Telefax oder E-Mail erfolgt. Die Erstellung von an uns gelegten Angeboten ist, gleichgültig, welche Vorarbeiten dazu notwendig waren, unentgeltlich. Es werden unteilbare Gesamtleistungen vereinbart. Die Annahme der Bestellung durch den Vertragspartner ist spätestens binnen 5 Werktagen nach Zugang schriftlich zu bestätigen, andernfalls die pro medico Handels GmbH zum Widerruf der Bestellung berechtigt ist. Eine verspätete oder abweichende Bestätigung versteht sich als neues Angebot, welches der ausdrücklichen schriftlichen Annahme durch die pro medico Handels GmbH bedarf.

IV. Preise
Alle Leistungen des Vertragspartners verstehen sich als Fixpreise, exklusive USt. In die vereinbarten Fixpreise sind sämtliche Leistungen eingerechnet, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind, insbesondere sind darunter Installations- und Dokumentationskosten, die Kosten für eine erste Instruktion, etwaige Lizenzgebühren, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, öffentliche Gebühren und Abgaben, sowie allfällige Sozialleistungen und Spesen zu verstehen.
Nachträgliche Preiserhöhungen werden nur dann anerkannt, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden. 
Im Falle von in einer ausländischen Währung angeführten Preise und sollte es nach Aufgabe der Bestellung zu einer im Verhältnis zum Euro um mehr als 3%igen Aufwertung der vereinbarten Währungseinheit kommen, sind wir berechtigt, die Bestellung zu stornieren oder eine angemessene Minderung des Preises vorzunehmen.

Der Vertragspartner erbringt die Produkte bzw. die Leistungen zu den Preisen, welche in der Bestellung mit uns angegeben sind. Der Vertragspartner verrechnet uns keine höheren Preise als die seinen KundInnen in vergleichbarer Stellung eingeräumten günstigen Preise. Die Zahlung der Lieferung erfolgt nach Abnahme sowie Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung zu den in der Bestellung angeführten Zahlungsbedingungen. In allen den Auftrag betreffenden Schriftstücken, insbesondere Rechnungen, ist die Bestellnummer anzuführen, widrigenfalls wir berechtigt sind, diese ohne Bearbeitung zurückzustellen und diese im Zweifel als nicht bei uns eingelangt gelten. Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung erfolgen Zahlungen binnen 30 Tage abzüglich eines 3%-Skontos, andernfalls binnen 45 Tage netto nach Rechnungserhalt bzw. der die Zahlungsfrist sonst auslösenden Urkunde. Als ehestmöglicher Fristbeginn wird der Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung festgelegt, beginnt jedoch nicht vor Eingang und Abnahme der Ware bzw. Leistung zu laufen. 

V. Erfüllungsort und Übernahme
Erfüllungsort für die Lieferungen und/oder Leistungen ist der von uns (insbesondere in der Bestellung) genannte Ort oder am Sitz der pro medico Handels GmbH.
Sofern für den Vertragspartner erkennbar ist, dass er mit der Lieferung bzw. der Leistung in Verzug gerät, hat dieser die pro medico Handels GmbH unverzüglich vom bevorstehenden Verzug sowie dessen voraussichtlicher Dauer zu verständigen. Die Verständigung bewirkt keine Befreiung von der nachfolgend angeführten Konventionalstrafe.

Kommt der Vertragspartner in Verzug, ist die pro medico Handels GmbH berechtigt, für jeden begonnenen Tag des Lieferverzuges eine Preisminderung in Höhe von 0,5 % je Tag des Gesamtauftragswertes exklusive USt zu berechnen, maximal jedoch bis zu einem Höchstausmaß von 10 % des Gesamtauftragswertes exklusive USt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner nach dem vereinbarten Liefer- und/oder Leistungstermin eine Teillieferung und/oder -leistung erbringt und diese von der pro medico Handels GmbH angenommen wird.

VI. Geheimhaltung und Datenschutz
Geheimhaltung
Der Vertragspartner verpflichtet sich unwiderruflich, über sämtliche ihm von der pro medico Handels GmbH zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu uns bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses Stillschweigen zu bewahren und diese ohne ausdrückliche Zustimmung der pro medico Handels GmbH, Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner, Informationen nur auf der sogenannten „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit uns oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotseinholung von uns aufrecht.
Werbung und Publikationen über Aufträge von uns, sowie die Aufnahme von uns in die Referenzliste des Vertragspartners bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung (per E-Mail, Fax, postalisch) von uns.

Datenschutz
Der Vertragspartner verpflichtet sich im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit mit der pro medico Handels GmbH zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß der DSGVO sowie anwendbaren nationalen Bestimmungen. Zudem verpflichtet sich der Vertragspartner, technische, organisatorische als auch andere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine vertraulichen bzw. unternehmensbezogenen Daten der pro medico Handels GmbH unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden.

VII. Nebenleistungen
Transportkosten und Transportrisiko
Sämtliche Lieferungen betreffend Intercompany-Transporte erfolgen auf Basis EXW oder DAP gemäß Incoterms in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, es sei denn, es ist im Einzelfall ein anderer Incoterm schriftlich vereinbart.
Alle anderen Lieferungen erfolgen auf Basis DPP gemäß Incoterms in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Erfüllungsort ist bei solchen Lieferungen hinter der ersten versperrbaren Tür am Standort der pro medico Handels GmbH bzw. am vereinbarten Lieferort. Schäden, welche infolge unsachgemäßer Verpackung vor der Abnahme durch die pro medico Handels GmbH entstehen, trägt der Vertragspartner.

Entpflichtungserklärung
Sofern sich der Vertragspartner an einem flächendeckenden System der Verpackungsentsorgung in Österreich (wie z.B. der ARA = Altstoff Recycling Austria AG) beteiligt, ist schon im Angebot, aber auch in jedem Lieferschein und in jeder Rechnung folgende rechtsverbindliche Erklärung aufzunehmen: „Die Verpackung aller angeführten Waren ist über die Lizenznummer …… entpflichtet“. Zusätzliche Entgelte oder Kosten, wie etwa Pfandgelder oder Entsorgungskosten, werden von der pro medico Handels GmbH nicht anerkannt.
Unterlässt der Vertragspartner eine solche Entpflichtungserklärung, so hat er das Verpackungsmaterial abzuholen oder zurückzunehmen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, ist die pro medico Handels GmbH berechtigt, die Entsorgung durch Dritte auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners vornehmen zu lassen.

Gewerbliche Schutzrechte
Der Vertragspartner verpflichtet sich, dass durch die Herstellung, Verarbeitung, Benutzung oder Weiterveräußerung seiner Produkte bzw. Leistungen keine gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte der pro medico Handels GmbH verletzt werden. Überdies ist es dem Vertragspartner nicht gestattet, Informationen bzw. Unterlagen (Name, Warenzeichen, Logo, Pläne, Skizzen, Prospekte, Kataloge u.dgl.) die durch das Urheber-, Marken- oder ein anderes Schutzrecht geschützt sind ohne vorherige Zustimmung der pro medico Handels GmbH als Rechteinhaber im geschäftlichen Verkehr zu benutzen.

VIII. Gewährleistung/Haftung
Der Vertragspartner leistet für die Mangelfreiheit der Lieferung Gewähr. Im Falle der Gewährleistung, ist die pro medico Handels GmbH berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) zu bestimmen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistungsfristen, wonach die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen 2 Jahre ab vollständiger Lieferung bzw. Leistung beträgt. 
Die pro medico Handels GmbH ist lediglich im Rahmen einer Eingangskontrolle verpflichtet, die vom Vertragspartner erbrachte Leistung auf äußerlich erkennbare Schäden sowie auf von außen erkennbare Abweichungen betreffend Qualität und Menge zu kontrollieren.
Die Bestimmungen des § 377 UGB finden keine Anwendung, wonach die pro medico Handels GmbH keinerlei Untersuchungs- und Rügeobliegenheit trifft.
Werden bei Warenlieferungen Stichproben durch die pro medico Handels GmbH durchgeführt und werden im Zuge dessen, Mängel festgestellt, ist die pro medico Handels GmbH dazu berechtigt, die Annahme der gesamten, gegenständlichen Charge zu verweigern. Dies gilt ungeachtet der bestehenden Rechte aus beispielsweise dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes.
Sollte der Vertragspartner außer Stande sein, seiner Gewährleistungspflicht in angemessener Frist nachzukommen, können wir auf Kosten des Vertragspartners die Verbesserung durchführen oder durchführen lassen.
Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen des Vertragspartners, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert.

IX. Kündigung und Rücktritt vom Vertrag
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
Bei Dauerschuldverhältnissen kann die pro medico Handels GmbH unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen, der Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen mit Wirkung zum Monatsende kündigen.
Aus wichtigem Grund kann die pro medico Handels GmbH einen Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere die nachstehend genannten Gründe, oder wenn der Vertragspartner stirbt, im Falle einer juristischen Person diese liquidiert wird oder über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels kostendeckenden Vermögens ein Insolvenzantrag abgewiesen wird.

Rücktritt vom Vertrag
Die pro medico Handels GmbH ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, sohin die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist, insbesondere:

wenn der Vertragspartner gegen behördliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen dieser Einkaufsbestimmungen verstößt;wenn der Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen für die pro medico Handels GmbH nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat;wenn der Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Mitarbeitern von der pro medico Handels GmbH, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat.

Die pro medico Handels GmbH ist berechtigt, bei Vorliegen eines der genannten Gründe entweder hinsichtlich des gesamten noch nicht erfüllten Vertrages oder lediglich bezüglich einzelner Teile von diesem zurückzutreten.
Die pro medico Handels GmbH hat das Recht, bei Vorliegen jener Gründe, die sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung an den Vertragspartner und unter Festsetzung einer Nachfrist von 14 Tagen (ab Aufgabepoststempel) an den Vertragspartner, bei Gefahr in Verzug jedoch sofort, ohne weitere Verständigung eine Ersatzvornahme auf Risiko und Kosten des Vertragspartners vorzunehmen. Sämtliche infolge einer Ersatzvornahme entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die pro medico Handels GmbH kann solche Beträge gegen die Forderungen des Vertragspartners aufrechnen.

X. Weitere Bestimmungen
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen hievon unberührt. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

Weitergabeverbot
Der erteilte Auftrag darf ohne unsere Zustimmung weder teilweise noch ganz an Subunternehmer weitergegeben werden.

Force Majeure
Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse wie etwa Kriege, Seuchen und Naturkatastrophen oder andere Ereignisse solcher Art, entbinden die Vertragspartner von ihren Leistungsverpflichtungen. Im Rahmen ihrer Zumutbarkeit sind diese allerdings verpflichtet, dem jeweiligen Vertragspartner unverzüglich notwendige Informationen zu erteilen sowie ihre Verpflichtungen an die veränderten Gegebenheiten nach Treu und Glauben anzupassen.

XI. Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes am Sitz, der pro medico Handels GmbH vereinbart.

Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XII. Gültigkeit
Diese Einkaufsbedingungen gelten 01.11.2022.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der pro medico Handels GmbH, FN 325408t,
Gradnerstraße 60a
A-8055 Graz
Österreich
E-Mail: office@promedico.at

I. Allgemeine Regelungen für sämtliche Vertragsbeziehungen
II. Sonderregelungen für den Online-Shop für Konsumenten (Verbraucher)
III. Sonderregelungen für die PRO Academy für Fachkreise
IV. Sonderregelungen für den Pure Encapsulations-Account für Fachkreise
V. Sonderregelungen zum Produktkauf von Pure Encapsulations® für Fachkreise/B2B
VI. Sonderregelung für Kooperationspartner aus Fachbereichen
VII. Bezugsbedingungen

I. Allgemeine Regelungen für sämtliche Vertragsbeziehungen

1. Geltungsbereich

Sämtlichen Leistungen und Services der pro medico Handels GmbH („Promedico") aus

  • der Nutzung ihrer Online-Auftritte („Plattformen") und
  • dem Erwerb und der Lieferung von Produkten

liegen die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Bei der Registrierung/Bestellung sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden ausdrücklich zu akzeptieren. Auf mögliche zukünftige Änderungen der AGB wird der Nutzer ausdrücklich hingewiesen; sie gelten als akzeptiert, sofern der Nutzer nicht binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Nutzer ausdrücklich hingewiesen.

Ausdrücklich weist Promedico darauf hin, dass sich der Online-Shop (siehe dazu die Sonderregelungen in Abschnitt II.) und die dort erwerbbaren Produkte vorrangig an Konsumenten aus Österreich und Deutschland richten. Die Produkte sind ausnahmslos in deutscher Sprache beschriftet.

2. Rechte an den Inhalten der Plattformen

2.1. Die Plattformen stehen in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilen im Eigentum von Promedico und sind urheberrechtlich und kennzeichenrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an dem Content (oder Teilen davon) verbleiben ausschließlich bei Promedico.

2.2. Dem Nutzer werden aufgrund der Nutzungsmöglichkeit keinerlei Urheber-, Verwertungs-, Lizenz- oder Bearbeitungsrechte an dem Content (oder Teilen davon) eingeräumt.

2.3. Jegliche Verwertung des Contents (oder Teilen davon) durch den Nutzer ist untersagt und verwirklicht eine (zivil- wie strafrechtlich sanktionierte) Urheberrechtsverletzung.

3. Nutzung der Inhalte

3.1. Mit ihrer online/mobil abrufbar gehaltenen Plattform stellt Promedico dem Nutzer Inhalte (z.B. Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Tutorials, Schulungsunterlagen, Artikel, im Folgenden kurz: „Content") zu seinen Produkten zur Verfügung. Dieser Content wird Promedico von verschiedenen Autoren bereitgestellt.

3.2. Aufgrund der Fülle der abrufbar gehaltenen Informationen und den möglichen häufigen (insbesondere medizinischen und rechtlichen) Änderungen kann Promedico keine Haftung und/oder Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen übernehmen.

3.3. Mit der Nutzung des Apofinders erklären Sie sich einverstanden mit den Nutzungsbedingungen von Google sowie der Datenschutzerklärung und den Rechtlichen Hinweisen für Google Maps/Google Earth.

3.4. Große Teile der Informationen auf den Plattformen richten sich an Fachkreise. Der Content beschreibt allgemeine Vorschläge, jedoch keine Ratschläge. Der Nutzer hat selbst zu entscheiden, ob er den Vorschlägen folgt oder diese verwirft. Promedico rät dem Nutzer, bereitgestellten Content auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.

3.5. Sämtliche Inhalte der Plattformen sind keine Heilaussagen oder Aufforderungen zur Selbstmedikation. Die Diagnose und Therapie von Erkrankungen und anderen körperlichen Störungen erfordert die Behandlung durch Ärzte/Ärztinnen. Die Informationen auf den Plattformen sind ausschließlich informativ, sie sollen jedoch nicht als Ersatz für eine ärztliche Behandlung genutzt werden. Das mit einer falschen Selbsteinschätzung verbundene Risiko kann nur durch die Einbeziehung eines Arztes/einer Ärztin verringert werden. Soweit auf den Plattformen eine Dosierung oder ein bestimmtes medizinisches Vorgehen beschrieben wird, so handelt es sich dabei um generelle Aussagen, die nicht eine individuelle Anamnese, Diagnose und Therapievorschläge durch den Arzt/die Ärztin zu ersetzen vermögen. Jeder Nutzer ist angehalten, durch sorgfältige Prüfung und nach Konsultation eines Arztes/einer Ärztin festzustellen, ob die beschriebenen Dosierungen im individuellen Fall zutreffend sind. Jede Dosierung, Anwendung oder Therapie erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.

4. Registrierung

Promedico kann den Nutzer, der mindestens 18 Jahre alt sein muss, durch Bereitstellung einer Abfragemaske einladen, sich kostenlos für die erweiterte Nutzung der Plattformen zu registrieren und/oder zum Bezug des Newsletters anzumelden. Der Nutzer hat zu diesem Zweck die vorgesehene Abfragemaske vollständig und richtig auszufüllen und ausdrücklich die AGB in der gültigen Fassung zu akzeptieren. Mit der Registrierung erklärt der Nutzer verbindlich sein Vertragsangebot zur erweiterten Nutzung der Plattformen, das von Promedico durch Übermittlung einer Registrierungsbestätigung per E-Mail angenommen werden kann. Promedico ist berechtigt, das Angebot des Nutzers zur Freischaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dem Nutzer obliegen die Sicherung und Geheimhaltung der Zugangsdaten zu seinem personalisierten Bereich.

5. Unentgeltlichkeit

Die Nutzung der Plattformen ist – soweit nichts anderes angegeben - grundsätzlich kostenfrei. Aus der kostenlosen Bereitstellung einer Plattform kann der Nutzer jedoch keinen Rechtsanspruch für die Zukunft ableiten. Promedico behält sich vor, Plattformen jederzeit einzustellen oder einzuschränken sowie einen Nutzer ohne Angabe von Gründen zu sperren.

6. Verfügbarkeit

Promedico erbringt sämtliche Services jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Promedico leistet daher nicht für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen oder einen Speicherausfall in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Plattformen Gewähr. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die von Promedico angebotenen Plattformen auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Plattformen ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Dienste abhängig, auf die Promedico keinen Einfluss hat.

7. Gewährleistung

Promedico leistet ausschließlich für die entgeltliche Nutzung Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Haftung

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes ist die Haftung von Promedico und die seiner Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute") dem Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die Promedico zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung von Promedico ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute".

9. Laufzeit/Kündigung

Das Nutzungsverhältnis zwischen Promedico und dem Nutzer wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit eingegangen und kann von jeder Vertragspartei mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Im Falle der Vertragsbeendigung – aus welchem Rechtsgrund immer – bleiben allfällige, zuvor eingeräumte Nutzungsrechte an dem upgeloadeten Content des Nutzers unberührt.

10. Links

Soweit Promedico mit Links den Zugang zu Online-Services dritter Personen ermöglicht, ist Promedico für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Promedico macht sich die verlinkten Inhalte nicht zu Eigen. Sofern Links auf rechtswidrige Inhalte verweisen, dies bitte melden an office@promedico.at

11. Gewinnspiele

Veranstaltet Promedico ein Gewinnspiel, so liegen diesem, sofern nichts anderes angegeben wird, nachstehende Gewinnspielbedingungen zu Grunde:

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen. Mitarbeiter von Promedico, der verbundenen Unternehmen und der beim Gewinnspiel kooperierenden Unternehmen sind nicht teilnahmeberechtigt. Promedico behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Verlosung auszuschließen, die die Verlosung unlauter (insbesondere durch Mehrfachteilnahmen) beeinflussen oder das versuchen. Die Gewinner werden nach Abschluss des Gewinnspieles ermittelt und per E-Mail, postalisch oder telefonisch benachrichtigt. Eine Barabgeltung des Gewinns und der Rechtsweg sind ausgeschlossen; beim Gewinner personenbezogen anfallende Steuern, Abgaben, Gebühren und Folgekosten trägt dieser selbst. Die Teilnehmer stimmen für den Fall des Gewinnes der Veröffentlichung ihres Namens und allenfalls ihres Lichtbildes zu.

12. Upgeloadeter Content

Promedico kann seinen Nutzern in ihren Plattformen Möglichkeiten zur Verfügung stellen, Inhalte wie beispielsweise Lichtbilder, Texte, Grafiken, Videos etc. („Content") upzuloaden und damit in einem interessierten Forum zu veröffentlichen. Für den Content ist der jeweilige Nutzer selbst verantwortlich. In Bezug auf diesen Content kommt dem Promedico dabei die Rolle eines rein technischen Verbreiters/Hosts zu, der auf den verbreiteten Content der Nutzer keinen Einfluss nimmt und diese auch nicht beaufsichtigt. Eine Verantwortlichkeit von Promedico kann erst dann eintreten, wenn Promedico von einem rechtswidrigen Content Kenntnis hat und diesen nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung entfernt/sperrt. Sofern Content nach Ansicht des Nutzers Rechte oder Gesetze verletzen, dies bitte melden an office@promedico.at.

Der Nutzer räumt Promedico für die Dauer der jeweils geltenden gesetzlichen Schutzfrist an den von ihm upgeloadeten Content ein geographisch und sachlich unbeschränktes, übertragbares, nicht-exklusives Verwertungs-, Nutzungs- und Bearbeitungsrecht, insbesondere zu Zwecken der Abrufbarhaltung, Veröffentlichung und Verbreitung über die Plattformen ein. Die Rechte umfassen insbesondere auch die Verwertung des Contents zur Bewerbung der Plattform, von Produkten und Dienstleistungen und zu Berichterstattungszwecken. Promedico ist nicht verpflichtet, die Inhalte abrufbar zu halten. Promedico kann den Content des Nutzers jederzeit zurückweisen, an einem anderen Ort veröffentlichen, kürzen oder löschen.

Der Nutzer garantiert Promedico ausdrücklich zu, keinen Content upzuloaden, dessen Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte) verletzt. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Contents.

Behauptet ein Dritter plausibel, durch den Inhalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist Promedico berechtigt, aber nicht verpflichtet, die über den Nutzer gespeicherten personenbezogenen Daten bekannt zu geben.

13. Datenschutz

13.1. Den Datenverarbeitungen durch Promedico liegen die ausführlichen Datenschutzinformationen unter folgenden Adressen zugrunde:

Pure Encapsulations®: www.purecaps.net/datenschutz
Solgar: www.solgar.de/pages/datenschutz
Nature`s Bounty: www.naturesbounty.de/datenschutz
PRO Academy: www.pro-academy.net/datenschutz
Promedico: www.promedico.net/datenschutz

14. Sonstiges

14.1. Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 8041 Graz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist in 8041 Graz.

14.2. Ist der Nutzer ein Konsument im Sinne des KSchG, so gilt der Gerichtsstand für Klagen von Promedico gegen den Konsumenten nur dann als vereinbart, wenn dieser im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Graz hat oder seiner Beschäftigung in Graz nachgeht.

14.3. Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen.

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, oder zur Ausfüllung der Lücke, soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diese Bestimmung bedacht hätten.

14.5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von der Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entspricht der Schriftform, dies gilt auch für das Klicken auf einen entsprechenden Button.

14.6. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

II. Sonderregelungen für den Online-Shop für Konsumenten


15. Informationspflichten


Gemäß § 5a (1) Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und § 4 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) erteilt Promedico dem Konsumenten nachstehende Informationen, soweit dies bereits im Rahmen der AGB möglich ist:

1. Wesentliche Eigenschaften der Produkte: sind den produktspezifischen Beschreibungen im Online-Shop zu entnehmen.
2. Vertragspartner (sofern kein Drittanbieter ausgewiesen ist): pro medico Handels GmbH, FN 325408t, Gradnerstraße 60a, A-8055 Graz, Österreich, E-Mail: office@promedico.at
3. Gesamtpreis/-kosten: Die angegebenen Preise enthalten sämtliche Steuern und Abgaben sowie (sofern nicht gesondert ausgewiesen) die Zustellkosten.
4. Kosten Fernkommunikation: Normaltarif des Kunden (keine Mehrwerttarife).
5. Zahlungsbedingungen: Kreditkarte, Paypal oder Überweisung.
6. Lieferbedingungen Produkte: per Post oder Lieferservice.
7. Rücktrittsrecht Produkte: siehe Widerrufsbelehrung

16. Vertragsabschluss/Vertragsdurchführung

16.1. Promedico lädt den Konsumenten durch Bereitstellung seiner Websites und von telefonischen Bestellhotlines ein, ein Angebot zum Erwerb von Produkten zu stellen; diese Einladung ist freibleibend und unverbindlich.

16.2. Die Bestellung steht natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zumindest 18 Jahre alt sein müssen, offen. Minderjährige müssen von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten werden.

16.3. Mit der Bestellung erklärt der Konsument verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege erfolgten Bestellung wird Promedico den Zugang unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

16.4. Promedico ist berechtigt, das Vertragsangebot (= Bestellung des Konsumenten) ausdrücklich durch Übergabe/Zusendung der Ware, der Auftragsbestätigung oder Rechnung anzunehmen.

16.5. Je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt, kommt Vertrag über den Erwerb von Produkten mit der Übersendung der Auftragsbestätigung/Rechnung oder mit der Lieferung der Ware rechtswirksam zustande.

16.6. Promedico ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen oder die Bestellung auf eine übliche Menge zu begrenzen.

17. Widerrufsrecht

17.1. Der Konsument im Sinne des KSchG bzw. Verbraucher im Sinne des FAGG ist gemäß § 3 KSchG und § 11 Abs 1 FAGG gesetzlich berechtigt, seine außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von Promedico abgegebene Vertragserklärung (Bestellung) zu widerrufen bzw. (nach erfolgter Annahme durch Promedico) von dem Vertrag zu den Bedingungen der nachstehenden Widerrufserklärung zurückzutreten.

17.2. Ausdrücklich vereinbart Promedico mit dem Konsumenten, dass die Rückzahlung nicht auf dem gleichen Zahlungsweg, sondern auf das Bankkonto des Konsumenten erfolgt. Zusätzliche Kosten entstehen dem Konsumenten dadurch nicht.

17.3. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht insbesondere beim Erwerb von Waren, die

  • versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

17.4. Rücktrittsfrist: Der Rücktritt ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware auszuüben.

17.5. Widerrufsbelehrung: Gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG belehrt Promedico den Konsumenten über nachstehendes gesetzliches Widerrufsrecht:


WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Zusendung der Ware.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Die Widerrufserklärung kann entweder mit Brief (pro medico Handels GmbH, Gradnerstraße 60a, A-8055 Graz, Österreich) oder per E-Mail (an office@promedico.at) an uns übermittelt werden.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [https://www.purecaps.net/ruecksendung] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

                                          FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart (siehe dazu Punkt 17.2. der AGB); in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die erhaltenen Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

18. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

18.1. Der Konsument ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet, das vereinbarte Entgelt umgehend über die eingesetzten Payment-Lösungen, längstens jedoch binnen 14 Tagen, zu bezahlen.

18.2. Sobald und solange sich der Konsument in Verzug mit einer oder mehreren Zahlungen befindet, ist Promedico bis zur vollständigen Bezahlung zur Einstellung von weiteren Lieferungen berechtigt; die Verpflichtung des Konsumenten zur Bezahlung bleibt diesfalls aufrecht.

18.3. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Promedico berechtigt, maximal € 25,00 je eigener Mahnung zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten dieser externen Betreibung sind ebenso vom Konsumenten zu ersetzen.

18.4. Hat Promedico Raten- oder Teilzahlungsmöglichkeiten gewährt, so gilt ein Terminsverlust als vereinbart und ist er im Falle des Zahlungsverzuges nach schriftlicher Mahnung unter Nachfristsetzung berechtigt, alle aushaftenden Beträge gegenüber dem Konsumenten fällig zu stellen.

18.5. Promedico behält sich bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor.

19. Gewährleistung / Haftung

19.1. Promedico leistet für entgeltliche Verträge Gewähr nach den Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.

19.2. Die Haftung von Promedico und die ihrer Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute") ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz, Personenschäden und Schäden an Sachen, die Promedico zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Leute.

20.Affiliate Programm

Mit der Nutzung dieser Onlineservices erklären Sie sich einverstanden, dass wir die Quelle mit Ihnen verknüpfen, über die Sie die Zugangsdaten für diese Seite erhalten haben. Das Einverständnis ist jederzeit (für die Zukunft) widerrufbar und kann durch eine Email an datenschutz@promedico.at verlangt werden. Damit verlieren Sie aber auch alle Einkaufsvorteile und sonstige Kundenvorteile die Sie nach dem Erstzugang erhalten haben.

III. Sonderregelungen für die PRO Academy

21. Urheberrechtlicher Schutz von Unterlagen

21.1. Die Verwendung von bereitgestellten Unterlagen, Folien und sonstigem Content darf ausschließlich zu Unterrichts- und Lernzwecken erfolgen. Jegliche Verwendung zu anderen Zwecken ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Promedico ist nicht gestattet und kann einen Eingriff in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte der Promedico bewirken. Dies gilt sowohl für Auszüge der Präsentation, insbesondere auch für Nachdrucke und vergleichbare Verfahren als auch für die digitale Speicherung und die Weitergabe an Dritte. Somit sind sämtliche Studientexte, Folientexte, Fallbeispiele, Case Studies, Übungsbeispiele sowie alle Online Unterlagen und –texte inklusive besprochener und animierter Videos auf der Plattform www.pro-academy.net urheberrechtlich geschützt.

21.2. Auch Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung oder Teilen davon sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Promedico sowie des jeweils Vortragenden gestattet.

22. Registrierung Account

22.1. Einen Zugang zum passwortgeschützten PRO Bereich dürfen nur Personen (sowie juristische Personen) erhalten, die Angehörige medizinischer Heilberufe sind oder sich in Ausbildung zu einem der vorgenannten Berufe befinden, sowie Mitarbeiter der pharmazeutischen Industrie oder mit ihr verbundenen Dienstleistungsunternehmen ("Nutzer").

22.2. Voraussetzungen für den Erhalt eines Zugangs zum PRO Bereich ist die Zulassung des Nutzers durch die pro medico HandelsGmbH. Hierzu muss sich der Nutzer bei der pro medico HandelsGmbH anmelden und die abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Der Nutzer muss für die Registrierung einen geeigneten Nachweis darüber erbringen (per Upload), dass die Voraussetzungen für eine Zulassung vorliegen.

22.3. Der Nutzer wird von der erfolgten Zulassung per E-Mail benachrichtigt und erhält dabei seine Zugangsdaten. Zulassung und Freischaltung sind kostenlos. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zulassung. Die pro medico HandelsGmbH behält sich ferner vor, die Zulassung ohne Angabe von Gründen, insbesondere jedoch wegen - falscher Angaben bei der Anmeldung - unbefugter Weitergabe des Passwortes oder - Missbrauchs der Dienste jederzeit zu verweigern oder fristlos zurückzunehmen.

23. Punktesystem PRO Points

23.1. Der Nutzer nimmt mit der Registrierung kostenlos am Punktesystem („PRO Points") der PRO Academy by Promedico teil. Die PRO Points können seit 01.10.2017 bei jedem Online- und Präsenzkurs, der auf der PRO Academy Plattform (www.pro-academy.net) im Kurskalender gelistet ist, gesammelt werden. Pro Veranstaltung werden einmalig 5 PRO Points vergeben. Für Micro-Learnings erhalten Sie keine PRO Points.

23.2. Um diese Punkte für sich beanspruchen zu können, werden dem Teilnehmer nach jedem besuchten Kurs der PRO Academy automatisch Punkte in seinem Benutzerkonto gutgeschrieben. Zertifikate von E-Learnings vor dem 02.05. bzw. Webinaren und Präsenzkursen vor dem 30.07. oder Kursen mit Kooperationspartnern müssen vom Teilnehmer selbstständig im Benutzerkonto hochgeladen werden. Nach Überprüfung der hochgeladenen Teilnahmebestätigung durch die PRO Academy werden die Punkte direkt im PRO Points-Konto des Nutzers gutgeschrieben.

23.3. Promedico behält sich vor, unrichtige Punktezuweisungen zu korrigieren.

23.4.. Nach den ersten 30 PRO Points erhält der Nutzer eine exklusive Sammelbox zum Aufbewahren der Lernkarten.

23.5. Die PRO Points können nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Barablöse ist ebenso ausgeschlossen wie der Rechtsweg.

23.6. Promedico behält sich die Kündigung des Punktesystems binnen einer Frist von 3 Monaten ausdrücklich vor. Zum Ende der Kündigungsfrist noch offene Punkte verfallen.

23.7. Wenn Sie keine PRO Points sammeln möchten, können Sie die Funktion in Ihrem PRO Account unter „Meine Daten" ganz einfach deaktivieren oder uns diesbezüglich per Email kontaktieren unter academy@promedico.net.

24. Seminarbedingungen

24.1. Anmeldung zu Seminaren: Eine Online-Anmeldung direkt über www.pro-academy.net setzt eine Registrierung mit der persönlichen E-Mail-Adresse voraus. Für die Teilnahme an Veranstaltungen aus dem Kurskalender ist eine verbindliche Anmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn erforderlich. Die schriftliche Anmeldung kann online, mittels Email oder Fax erfolgen. Ist der Veranstalter ein Kooperationspartner (GEHE, Pharma Privat, Sanacorp, LAV Service GmbH, etc.), muss die Anmeldung auf der Website des Partners bzw. Anbieters erfolgen. Dort gelten deren Veranstaltungsrichtlinien.

24.2. Anmeldung und Warteliste: Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge und wird den Teilnehmenden zeitnah schriftlich bestätigt. Bei Erreichung der Maximalteilnehmeranzahl werden weitere Teilnahmeanfragen auf der Warteliste vermerkt und nachgereiht, sobald ein Platz frei wird.

24.3. Anmeldung Webinare: Webinare werden auf www.pro-academy.net als Online-Präsenzveranstaltungen abgehalten und sind nur registrierten Nutzern zugänglich. Die obigen Regelungen geltend analog.

24.4. Anmeldung E-Learning: E-Learnings stehen dem Nutzer unter www.pro-academy.net online zum Abruf bereit; sie können beliebig oft wiederholt werden. Jedes E-Learning schließt mit einer freiwilligen Lernerfolgskontrolle ab.

24.5. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen: Die beim Seminar jeweils ausgewiesene Teilnahmegebühr gilt für eine (1) Person und beinhaltet die Arbeitsunterlagen sowie eine Verpflegung während der Präsenzveranstaltung. Die Kosten für Unterkunft sowie An- und Abreise sind darin nicht enthalten und sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Verrechnung der Teilnehmergebühr zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erfolgt nach Abhaltung der Veranstaltung mittels Rechnung. Die Rechnung ist binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.

24.6. Teilnahmebestätigung und Zertifikate: Nach Teilnahme einer Veranstaltung, die von Promedico abgehalten wurde, erhält der Teilnehmer eine personalisierte Teilnahmebestätigung, die zum Download im PRO Account bereitsteht. Teilnahmebestätigungen von Kursen mit Kooperationspartnern werden vor Ort übergeben. Akkreditierte Fortbildungen sind gekennzeichnet.

24.7. Stornierung von Veranstaltungen durch den Veranstalter: Der Veranstalter behält sich eine Stornierung der Veranstaltung bis 7 Tage vor Kursbeginn ausdrücklich vor. Jede Veranstaltung unterliegt einer Mindest-Teilnehmeranzahl. Wird diese unterschritten, führt dies zur Absage der Veranstaltung.

24.8. Stornierung einer kostenpflichtigen Veranstaltung durch den Nutzer: Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist der Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos. Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung ab 7 Tage vor Veranstaltungstermin oder später sind 50% der Teilnahmegebühr durch den Teilnehmer zu tragen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist unzulässig.

24.9. Stornierung einer kostenlosen Veranstaltung durch den Nutzer: Bei Veranstaltungen ist der der Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei Nichterscheinen zu kostenlosen Seminaren wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 15,00 pro Teilnehmer in Rechnung gestellt.

25. Teilnahmebedingungen für Präsenzveranstaltungen

25.1. Die Teilnahmeberechtigungen sind nicht übertragbar. Nicht gestattet ist der Handel mit Teilnahmeberechtigungen.

25.2. Jeder Nutzer hat sich bei den Veranstaltungen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Aufgrund von Alkohol oder Rauschgiften stark beeinträchtigten Nutzern kann der Veranstalter den Zutritt verweigern.

25.3. Den Anweisungen des Personals am Veranstaltungsort hat der Nutzer Folge zu leisten. Widersetzt sich der Nutzer den Anweisungen, so kann er von der Veranstaltung – ohne Anspruch auf Ersatz - ausgeschlossen werden.

25.4. Ton- und Bildaufnahmen sind bei der Veranstaltung ebenso wenig gestattet wie das Rauchen, das Mitbringen oder Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken.

25.5. Dem Nutzer wird empfohlen, Wertsachen bei sich zu belassen und vor Diebstahl zu sichern.

25.6. Sofern der Veranstalter den gänzlichen Entfall einer Veranstaltung zu verantworten hat, wird er dem Nutzer nach seiner Wahl einen Ersatztermin anbieten oder die Zahlung refundieren.

25.7. Der Veranstalter behält sich geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen vor.

25.8. Weiters gelten die am jeweiligen Veranstaltungsort ausgehängten Platz- oder Hausordnungen.

25.9. Die Veranstaltung von Umfragen und Gewinnspielen, das Verteilen von Produkten oder Werbegegenständen oder die Durchführung von Werbeaktionen bei einer Veranstaltung sind dem Nutzer ausdrücklich untersagt.

25.10. Der Nutzer stimmt der Veröffentlichung von Lichtbildern der Veranstaltung, die ihn als Besucher zeigen, zu.

IV. Sonderregelungen für den Pure Encapsulations-Account für Fachkreise

26. PRO Bereich

26.1. Der Zugang zum passwortgeschützten und kostenlosen PRO Bereich steht ausschließlich natürlichen und juristischen Personen offen, die Angehörige medizinischer Heilberufe sind oder sich in Ausbildung dazu befinden, sowie Mitarbeiter der pharmazeutischen Industrie oder mit ihr verbundenen Dienstleistungsunternehmen ("Nutzer").

26.2. Voraussetzungen für den Erhalt eines Zugangs zum PRO Bereich ist die Zulassung des Nutzers durch die Promedico. Hierzu muss sich der Nutzer online anmelden und die abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Der Nutzer muss für die Registrierung einen geeigneten Nachweis darüber erbringen (per Upload), dass er die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt.

26.3. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten aktuelle zu halten und Promedico bekannt zu geben, sollte er aus den Fachkreisen ausscheiden.

V. Sonderregelung zum Produktkauf für Fachkreise/B2B

27. Vertragsabschluss

27.1. Promedico lädt die Kunden durch Bereitstellung von Websites, telefonischen Bestellhotlines und E-Mail Bestellmöglichkeiten ein, ein Angebot zum Erwerb von Produkten zu stellen; diese Einladung ist freibleibend und unverbindlich.

27.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege erfolgten Bestellung wird Promedico den Zugang unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

27.3. Promedico ist berechtigt, das Vertragsangebot (= Bestellung des Kunden) ausdrücklich durch Zusendung der Ware oder der Auftragsbestätigung anzunehmen.

27.4. Je nach dem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt, kommt der Vertrag über den Erwerb der Produkte mit der Übersendung der Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung der Ware rechtswirksam zustande.

27.5. Promedico ist berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die Bestellung auf eine übliche Menge zu begrenzen.

27.6. Die Bilddarstellungen der Waren in werbenden Publikationen kann von der Gestaltung der bestellten Waren abweichen.

27.7. Promedico behält sich das Recht vor, verbessernde Produktveränderungen auch ohne Vorankündigung durchzuführen.

28. Preise und Zahlungen

28.1. Bei den angegebenen Händler-Preisen (AEP) handelt es sich, sofern nichts anderes angegeben wird, um Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ausgenommen davon sind unverbindliche Empfehlungen zum Verkaufspreis, die die Umsatzsteuer enthalten.

28.2. Der Kunde ist - sofern nichts anderes vereinbart wurde - verpflichtet, Rechnungen umgehend ohne Abzug und ohne Spesen für Promedico zu bezahlen.

28.3. Die Zahlung ist möglich mittels Erlagschein oder Banküberweisung unter Angabe der Rechnungsnummer. Es besteht weiters die Möglichkeit der Zahlung über einen Abbuchungsauftrag.

28.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Promedico die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben je € 15,00 sowie die tariflichen Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

28.5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Promedico sämtliche erbrachte Leistungen und Teilleistungen, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, sofort fällig stellen. Weiters ist Promedico nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.

28.6. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Promedico für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern. Demnach gilt ein Terminverlust als vereinbart.

29. Lieferung/Gefahrenübergang

29.1. Die Versendung der bestellten Ware erfolgt im Regelfall binnen 3 Arbeitstagen.

29.2. Versandkosten: Für Lieferungen in Österreich wird eine Lieferpauschale von € 8,50 verrechnet. Die Lieferpauschale entfällt ab einem Nettobestellwert von € 250,00.

29.3. Versandkosten andere Länder: Die tatsächlich anfallenden Lieferkosten werden dem Kunden direkt verrechnet.

29.4. Beim zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person die Gefahr auf den Kunden über.

29.5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

29.6. Sofern nichts Anderslautendes vereinbart wurde, gilt als Versandbedingung CPT Empfangslager als vereinbart.

29.7. Promedico steht es frei, die Ware per Nachnahme zu versenden.

30. Gewährleistung

30.1. Der Kunde muss die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und dem Unternehmer die Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Promedico innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

30.2. Promedico gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.

31. Eigentumsvorbehalt

31.1. Promedico behält sich, bis zur vollständigen Bezahlung, das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor.

31.2. Promedico ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

32. Rückgabe


32.1. Melden Sie Ihre Retoure vorab mit einem kurzen E-Mail unter retoure@promedico.net an und schreiben, um welche Produkte es sich handelt sowie den Grund der Retoure.

32.2. Als Retoure nehmen wir nur original versiegelte Ware zurück. Retournierte Ware wird unter Vorbehalt entgegengenommen und überprüft, bevor eine Warengutschrift ausgestellt wird.

32.3. Es kann nur Ware retourniert werden, die direkt bei Promedico gekauft wurde.

32.4. Die Warengutschrift beträgt bei allen bei Promedico gekauften Waren 100 % des Einkaufspreises.

32.5. Bei stark beschädigten oder irreversibel veränderten Verkaufswaren beträgt die Warengutschrift 75 %.

32.6. Bei allen Retouren gilt, dass beim Kauf gewährte Rabatte von Gutschriften abgezogen werden – als Preisgrundlage wird der tatsächliche Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Versendung, einschließlich Rabatte und Skonti herangezogen. Retournierte Naturalrabatt-Produkte können nicht gutgeschrieben werden.

32.7. Sollte ein unverkauftes Produkt bereits abgelaufen sein, ist eine Rückgabe und volle Rückerstattung nur möglich, wenn das Produkt das ausgewiesene Mindesthaltbarkeitsdatum nicht länger als maximal 6 Monate überschritten hat.

32.8. Um Ware, die das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten hat, gutschreiben zu können, ersucht Promedico darum, diese Produkte in der Apotheke zu entsorgen und dies per Vernichtungserklärung an Promedico (retoure@promedico.net) zu bestätigen.

VI. Sonderregelungen für Kooperationspartner aus Fachbereichen

33. Kooperationspartner

33.1. Promedico bietet bestimmten Kooperationspartnern aus dem Bereich Vertrieb und Marketing einen online Zugang zu bestimmten vertiefenden Services und Content an. Zweck der Kooperation ist die Förderung des Absatzes von Promedico-Produkten zum gemeinsamen Nutzen der Kooperationspartner.

33.2. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, sich über Promedico-Produkte und Promedico informiert zu halten und die aktuellsten Aussendungen von Promedico, beispielsweise zur Änderung der Produktzusammensetzung oder zu bestimmten geplanten Werbemaßnahmen, zu beziehen.

33.3. Im Gegenzug stellt Promedico dem Kooperationspartner Content, wie beispielsweise Lichtbilder, Texte, Videos und Grafiken zur Verwendung zu Zwecken der Kooperation bereit. Promedico leistet Gewähr, dass der bereitgestellte Content für den Fall der Verwertung zu Kooperationszwecken durch den Kooperationspartner keine Rechte Dritter verletzt. Ausgenommen von dieser Gewährleistungszusage sind Bearbeitungen des Contents durch den Kooperationspartner sowie Rechte, die üblicherweise von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden.

VII. Bezugsbedingungen

I. Gültigkeit der Einkaufsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr zwischen der zu FN 325408t protokollierten pro medico Handels GmbH (im Folgenden „wir“ bzw. „uns“ bzw. „pro medico Handels GmbH“ oder "Käufer) und ihren Lieferanten (im Folgenden „Vertragspartner“ oder "Lieferant) im B2B-Bereich, gelten ausschließlich die nachstehenden Bezugsbedingungen. 
Diese Einkaufsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen als auch künftigen Geschäftsverkehr mit unserem Vertragspartner, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners - sowie Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

Die Bedingungen dieser Bestellung  gelten für den Kauf von Dienstleistungen  oder Waren (einschließlich von Handelswaren (Commodities), Nicht-Handelswaren (Non-Commodities) sowie Maschinen und Ausrüstungen)),  die von dem als Käufer ausgewiesenen Unternehmen bei dem in der jeweiligen Bestellung als Lieferant ausgewiesenen Unternehmen getätigt werden.

Wenn zwischen Käufer und Lieferant, oder zwischen Käufer oder Lieferant und einem verbundenen Unternehmen der anderen Partei, oder zwischen verbundenen Unternehmen des Käufers und des Lieferanten ein schriftlicher Vertrag über den oben angeführten Kauf unterschrieben wurde ("Rahmenvertrag"), ist auf den Kauf von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen dieser Bestellung der Rahmenvertrag anwendbar; dabei gilt wie folgt: (i) falls der Rahmenvertrag angibt, welche die gültigen ergänzenden Bedingungen dieser Bestellung sind, sind die einzigen gültigen Bedingungen dieser Bestellung jene Bedingungen, die im Rahmenvertrag ausdrücklich festgehalten sind, oder (ii) wenn der Rahmenvertrag nicht angibt, welche die gültigen ergänzenden Bedingungen dieser Bestellung sind, dann gilt die Bestellung zusätzlich zum Rahmenvertrag; im Falle eines Widerspruchs ist jedoch der Rahmenvertrag maßgebend. Diese Bestellung gilt mit Eintritt eines der folgenden Ereignisse als vom Lieferanten angenommen: (i) falls der Lieferant diese Bestellung nicht innerhalb von 3 Tagen nach dessen Ausstellung durch den Käufer ablehnt; (ii) falls der Lieferant diese Bestellung ausdrücklich in welcher Form auch immer annimmt, (iii) falls der Lieferant mit der Ausführung dieser Bestellung in welcher Form auch immer beginnt, oder (iv) wenn der Lieferant eine Zahlung von Seiten des Käufers im Rahmen dieser Bestellung annimmt.

Jegliche Bedingungen im Kostenvoranschlag, in einer Bestätigung, in Rechnungen oder einem sonstigen Schriftstück des Lieferanten in Verbindung mit der durch diese Bestellung begründeten Transaktion sind unabhängig von deren Wortlaut, deren Form oder dem Zeitpunkt des Eingangs beim Käufer nicht anwendbar oder gültig. Diese Bestellung gilt vorrangig vor und ersetzt jegliche Click-Wrap- oder Browse-Wrap-Endnutzervereinbarung, die in den Dienstleistungen oder einer anderen im Rahmen dieser Bestellung zu erbringenden Leistung enthalten ist. Die Annahme von Waren oder Dienstleistungen, die gemäß dieser Bestellung erbracht werden, stellt keine Annahme der Bedingungen des Lieferanten dar noch schränkt sie in irgendeiner Weise die Wirksamkeit der in diesem Dokument enthaltenen Bedingungen ein.

Ein Verweis auf einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot des Lieferanten gilt nicht als Übernahme von Bestimmungen aus dem Kostenvoranschlag oder Angebot des Lieferanten, wenn diese einer in der jeweiligen Bestellung angeführten Bestimmung oder einer der darin enthaltenen vorgedruckten Bestimmungen widersprechen oder entgegenstehen; derartige Bestimmungen sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Alle vorangegangenen Verständigungen (mit Ausnahme der Bedingungen eines Rahmenvertrags) sind damit aufgehoben und widerrufen, und der Käufer ist an keine Abmachungen oder Vereinbarungen des Lieferanten oder seiner Führungskräfte, Stellvertreter oder Arbeitnehmer gebunden, außer wenn diese im Rahmenvertrag oder in der jeweiligen Bestellung enthalten sind oder darin auf diese verwiesen wird. Weder lokale noch generelle Gepflogenheiten oder Handelsbräuche oder frühere Vorgehensweisen oder Durchführungen haben einen Einfluss auf oder ändern die Bedingungen dieses Dokuments.

II. Definitionen

(i) Verbundenes Unternehmen

bedeutet jegliches Unternehmen, das den Käufer oder Lieferanten beherrscht oder von ihm beherrscht wird oder sich mit ihm unter gemeinsamer Beherrschung befindet, wobei #Beherrschung# als das direkte oder indirekte Eigentum von mindestens fünfzig Prozent der Stimmrechte eines Unternehmens definiert ist.

(ii) Ereignis höherer Gewalt

bedeutet ein Ereignis, das von einem Umstand außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei ausgelöst wurde und durch Ausübung sämtlicher angemessener Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können, z.B. Naturkatastrophen, Krieg, öffentliche Stromausfälle, zivile Unruhen und Konflikte, Terrorakte, Arbeitsstreiks (Streiks und sonstige Arbeitsunruhen, die nur eine Partei betreffen und ihre Ursache nicht in einem General- oder Massenstreik haben, stellen keine entschuldbare Verzögerung dar), Aufstände, Feuer, Flut, Sturm, unvorhersehbare Naturereignisse, behördliche Maßnahmen und Erdbeben;

(iii) Geistige Eigentumsrechte

sind definiert als Handelsnamen, Warenzeichen, Logos, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen, Urheberrechte, Entwürfe, Patente, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Sortenschutz und jegliche sonstigen eingetragen sind oder nicht;

(iv) Gesetze steht für jegliche Art von Gesetz, Vorschrift, Exekutiverlass, Verfügung, Verordnung oder Erlass, die von den zuständigen Behörden auf nationaler, föderaler, einzelstaatlicher, regionaler oderlokaler Ebene beschlossen oder in Kraft gesetzt wurden, sowie für internationale Abkommen und Übereinkommen;

(v) Werktage sind die Wochentage Montag bis Freitag, sofern sie am Erfüllungsort keine gesetzlichen Feiertage sind, und

(vi) die Bezeichnungen Waren und Dienstleistungen umfassen jeweils alle Arten von Arbeit, Verarbeitung, Tätigkeit, Material, Ausrüstung, Verbrauchsmaterial, Transport und Beaufsichtigung, die für die ordnungsgemäße und vollständige Ausführung der angegebenen Waren und Dienstleistungen erforderlich sind.

III. Mengen

Die Menge der vom Lieferanten an den Käufer gelieferten Waren oder Dienstleistungen weicht nicht von jenen ab, die auf der jeweiligen Bestellung angegeben sind, und jegliche sonstige Änderungen der jeweiligen Bestellung sind nur dann gültig, wenn die betreffende Änderung vom Käufer schriftlich im Voraus genehmigt wurde. Falls die gelieferten Mengen nicht mit den vereinbarten Mengen identisch sind, steht dem Käufer, unbeschadet anderer Rechte und Ansprüche, die Ausübung einer oder mehrerer der folgenden Abhilfen zu:

(i) Geltendmachung einer Vertragsstrafe (pro Werktag des Verzugs 0,3% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware/Dienstleistung, maximal aber 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware/Dienstleistung),

(ii) Forderung von Schadenersatz für jegliche Kosten, Verluste oder Aufwendungen, die dem Käufer in Verbindung damit entstanden sind, dass der Lieferant die vereinbarten Mengen an Waren oder Dienstleistungen nicht geliefert hat, wobei jede Vertragsstrafe auf den Schadenersatzanspruch angerechnet wird.

Sofern in der jeweiligen Bestellung oder in einem Rahmenvertrag keine Mengenverpflichtung festgelegt ist, stellen die in der jeweiligen Bestellung aufgeführten Mengen oder Volumina keine verbindliche Zusage über die Menge der vom Käufer zu erwerbenden Waren oder Dienstleistungen dar, sondern lediglich eine geschätzte oder voraussichtliche Menge an Waren oder Dienstleistungen, die vom Käufer erworben werden können. Der Käufer ist nicht zur Zahlung von Vertragsstrafen verpflichtet und die Mengen werden nicht übertragen, wenn die geschätzten oder prognostizierten Waren oder Dienstleistungen nicht vollständig oder teilweise bestellt oder in Anspruch genommen werden. Der Käufer hat die Möglichkeit, die geschätzte oder voraussichtliche Menge an Waren zu erhöhen, wenn sein Bedarf dies erfordert. Die Produktion sollte nur auf der Grundlage von Bestellungen erfolgen. Jede Produktion ohne Bestellung des Käufers erfolgt auf Risiko des Lieferanten.

IV. Liefertermine

Die Einhaltung von Fristen ist ein wesentliches Vertragserfordernis. Der Lieferant liefert die Dienstleistungen und Waren bis zu dem/den in der Bestellung ausgewiesenen angegebenen Termin/en. Falls ein Liefertermin nicht eingehalten werden kann, hat der Lieferant den Käufer unverzüglich schriftlich von seinem frühestmöglichen Lieferdatum in Kenntnis zu setzen, vorbehaltlich der Annahme durch den Käufer. Falls Lieferungen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgen, steht dem Käufer, unbeschadet anderer Rechte und Ansprüche, die Wahrnehmung einer oder mehrerer der folgenden Abhilfemaßnahmen zu: (i) Aufforderung an den Lieferanten, die Waren über eine andere als die vorgesehene Route auszuliefern, um die Lieferung zu beschleunigen (wobei die Kosten für den alternativen Transportweg vom Lieferanten zutragen sind); (ii) Stornierung von Teilen oder der Gesamtheit der Bestellung; (iii) Verweigerung der Annahme von verspäteten Warenlieferung oder der Erbringung von Dienstleistungen; (iv) Aufforderung an den Lieferanten, dem Käufer jegliche durch die Beschaffung von Ersatzwaren oder -dienstleistungen von einem anderen Lieferanten entstandenen angemessenen Aufwendungen zu erstatten; (iv) Geltendmachung einer Vertragsstrafe (pro Werktag des Verzugs 0,3% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware/Dienstleistung, maximal aber 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware/Dienstleistung), oder (v) Forderung von Schadenersatz für jegliche Kosten, Verluste oder Aufwendungen, die dem Käufer in Verbindung damit entstanden sind, dass der Lieferant die Waren oder Dienstleistungen nicht fristgerecht geliefert hat, wobei jede Vertragsstrafe auf den Schadenersatzanspruch angerechnet wird.

V. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Preis der Waren oder der Dienstleistungen ist der auf der Vorderseite der jeweiligen Bestellung angegebene Preis, und versteht sich dieser einschließlich aller Kosten für die Produktion, Verpackung und Verladung sowie jeglicher sonstiger damit verbundener Kosten gemäß den anwendbaren Incoterms (siehe nachstehenden Punkt 11. Gefahren- und Eigentumsübergang). Preisänderungen werden nur dann akzeptiert, wenn diese vor dem Versand von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen vom Käufer schriftlich genehmigt wurden. Der Käufer bezahlt den Lieferanten innerhalb der in der jeweiligen Bestellung festgehaltenen Frist nach Erhalt einer unbeanstandeten Rechnung über ordnungsgemäß gelieferte und konforme Waren oder Dienstleistungen. Der Lieferant befolgt im Rahmen des Rechnungsstellungs- und Zahlungsprozesses alle vereinbarten Vorgaben. Etwaige Anzahlungen erfolgen gegen die zukünftige vollständige und zufriedenstellende Erbringung der Dienstleistungen oder Lieferung der Waren, und diese können im Falle einer nichtzufriedenstellenden, unvollständigen oder nicht erfolgten Erbringung der Dienstleistungen oder Lieferung der Waren zurückgefordert werden. Zahlungsverzögerungen werden dem Käufer vom Lieferanten mitgeteilt und zwischen ihnen gütlich geregelt, ohne dass dem Lieferanten das Recht zusteht, die Erfüllung der jeweiligen Bestellung auszusetzen. Der Lieferant übernimmt das Risiko ungünstiger Währungsfluktuationen im Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung und dem Zeitpunkt der Zahlung. Unbeschadet jeglicher sonstiger Rechte oder Mängelbehebungsansprüche behält sich der Käufer das Recht vor, jeglichen Betrag, den der Lieferant dem Käufer jeweils schuldet, mit einem vom Käufer an den Lieferanten zahlbaren Betrag aufzurechnen.

VI. Aufrechnung

Der Käufer ist berechtigt, mit Gegenforderungen, und zwar auch mit nicht fälligen oder mit solchen von verbundenen Unternehmen, aufzurechnen. Der Lieferant ist zur Aufrechnung nicht berechtigt.

VII. Qualität

Der Lieferant führt die Qualitätssicherungsprüfungen der Waren gemäß den Qualitätsstandards durch und stellt Konformitäts- oder Analysezertifikate aus, so wie diese vom Käufer verlangt werden oder anderweitig mit dem Käufer schriftlich vereinbart sind. Der Lieferant legt dem Käufer kostenlos Muster der Waren, Inhaltsstoffe und Verpackungsmaterialien vor, die in der Herstellung und Verpackung der Waren verwendet werden, so wie der Käufer dies jeweils angemessen verlangt, um überprüfen zu können, dass der Lieferant seine Pflichten erfüllt. Falls dem Lieferanten das Vorhandensein eines mit den Waren verbundenen Qualitäts- oder technischen Problems bekannt wird, das seiner Kontrolle unterliegt, hat er dafür zu sorgen, dass die von dem Problem betroffenen bzw. mutmaßlich betroffenen Waren getrennt von allen anderen Waren gehalten werden und das Betriebsgelände des Lieferanten nicht ohne die vorherige Zustimmung des Käufers verlassen. Der Lieferant wird (mit der vorherigen Zustimmung des Käufers) Berichtsverfahren festlegen, um Art und Umfang des betreffenden Problems zu erfassen und dieses zu lösen und um die relevanten Repräsentanten des Käufers über alle in diesen Bereichen erzielten Fortschritte informiert zu halten.

VIII. Verpackung und Lagerung

Der Lieferant verpackt alle Waren ordnungs- und vorschriftsgemäß für den sicheren und gesundheitsverträglichen Versand an den Käufer bzw. gemäß den Vorgaben in der jeweiligen Bestellung oder wie sonst zwischen den Parteien vereinbart. Für die Verpackung, Kartonage oder den Transport sind keine Gebühren zulässig, außer bei schriftlicher Zustimmung des Käufers. Der Lieferant haftet für Bruchschäden, Fehlmengen und Schäden aufgrund einer ungeeigneten Verpackung oder fehlerhaften Lagerung in seinem Herrschaftsbereich. Die Lagerung muss für die Art der Waren geeignet sein und an einem trockenen, sauberen Orterfolgen, der gegen Vögel, Insekten und Nagetiere abgesichert ist.

IX. Transport

Der Transport erfolgt gemäß den auf der Vorderseite der jeweiligen Bestellung festgehaltenen Angaben oder wie vom Käufer angewiesen. Der Lieferant haftet für und zahlt jegliche Transportmehrkosten, die sich aus einer etwaigen Nichtbefolgung der Anweisungen des Käufers ergeben. Der Transport muss jeweils in sauberen und sicheren Fahrzeugen erfolgen. Der Lieferant gewährleistet, dass jegliche im Preis der jeweiligen Bestellung enthaltenen Transportkosten die vom Lieferanten tatsächlich gezahlten Transportkosten nicht übersteigen

X. Dokumentationserfordernisse 

Die Nummer der jeweiligen Bestellung muss auf allen Gebinden, Papieren, Packlisten, Rechnungen und in jeglicher sonstigen mit der Bestellung verbundenen Korrespondenz oder Dokumentation aufscheinen. Der Lieferant hat alle Anweisungen des Käufers hinsichtlich der Kennzeichnung der Waren und der damit verbundenen Dokumentation zu erfüllen. Der Lieferant trägt, in Übereinstimmung mit den anwendbaren Incoterms, die Verantwortung für jegliche und sämtliche Pflichten, Anmeldungen, Dokumentationen und Protokollierungen oder von den zuständigen Zollbehörden verlangten Rücklieferungen in Verbindung mit dem Verkauf und der Lieferung von Waren des Lieferanten an den Käufer und deren Nutzung seitens des Käufers. Der Lieferant haftet für und zahlt jegliche Kosten, die sich aus Fehlern oder Unterlassungen in Erfüllung derselben ergeben.

XI. Gefahren- und Eigentumsübergang

Das Risiko an den Waren geht gemäß der in der jeweiligen Bestellung festgehaltenen Incoterms-Klausel an den Käufer über. Fehlt diese Angabe, gilt die Incoterms-Klausel (FCA). Das Eigentum an den Waren geht gemeinsam mit dem Risiko wie hier beschrieben an den Käufer über.

XII. Gewährleistung

Zusätzlich zu jeglichen sonstigen in der jeweiligen Bestellung oder in den anwendbaren Gesetzen enthaltenen Gewährleistungen gewährleistet der Lieferant, dass die gemäß der jeweiligen Bestellung zu liefernden Waren oder Dienstleistungen: (i) für den vorgesehenen Zweck geeignet und ausreichend sind, und (ii) die Spezifikationen, Zeichnungen, Muster, elektronischen Dateien, Dokumente, Anweisungen, Konstruktionsbeschreibungen, Leistungsnormen der betreffenden Branche oder sonstige Beschreibungen erfüllen, die in dieser Bestellung gegebenenfalls angeführt werden oder dem Lieferanten vom Käufer anderweitig vorgegeben wurden ("Spezifikationen"). Der Lieferant ändert keine der Spezifikationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers. Jegliche Änderung, die sich auf die Produktleistung auswirken kann, insbesondere die Änderung des Herkunftsorts, der Inhaltsstoffe oder der Verarbeitung, darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers erfolgen. Jegliche beiliegende Spezifikationen sind hiermit Bestandteil dieser Bestellung. Der Lieferant legt dem Käufer vor Beginn der Erfüllung der Bestellung Kopien des Herstellerhandbuchs, Muster, Entwürfe, Zeichnungen, Dokumente, Einbauanleitungen, Service- und Wartungsbroschüren zur Genehmigung vor. Der Lieferant haftet für alle Fehler oder Auslassungen in Zeichnungen, Berechnungen oder Einzelangaben, die von ihm bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob diese vom Käufer genehmigt wurden oder nicht. Die Waren und die Dienstleistungen werden auf der Grundlage geliefert, dass sich der Lieferant als Experte in jedem Aspekt der Erfüllung der Bestellung darstellt und volle Kenntnis des Zweckes hat, für den der Käufer sie benötigt.

Der Lieferant gewährleistet dem Käufer gegenüber, dass alle gemäß dem vorliegenden Dokument gelieferten Waren: (i) marktgängig, von guter Qualität, frei von (offenkundigen oder versteckten) Mängeln und im Fall von Nahrungsmitteln gesund und für den menschlichen bzw. tierischen Verzehr (je nachdem) geeignet sind, (ii) in einer Anlage oder unter Bedingungen, die frei von mikrobiologischer oder sonstiger relevanter Kontaminierung ist/sind, sowie mit der gebotenen Sorgfalt und unter Anwendung der erforderlichen Hygiene und Qualitätskontrollmaßnahmen angebaut oder hergestellt wurden, und (iii) gemäß den geltenden Gesetzen (einschließlich der Gesetze am endgültigen Bestimmungsort der Waren) verarbeitet oder hergestellt wurden und nicht verfälscht, falsch deklariert oder falsch etikettiert wurden, und dass diese Waren keine Inhaltsstoffe, Farbzusätze, chemischen oder sonstigen Elemente enthalten, die dem Käufer nicht als Inhaltsstoff dieser Waren mitgeteilt wurden und deren Einschluss in solchen Waren nicht ordnungsgemäß von allen für derartige Waren zuständigen Behörden genehmigt oder zertifiziert wurden. Der Lieferant wird sich angemessen bemühen, eine unabhängige Zertifizierung hinsichtlich dessen zu erlangen, dass die Lebensmittelsicherheit und das Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten Lebensmittelsicherheitsgesetze erfüllen. Der Lieferant legt dem Käufer eine Kopie dieser Zertifizierung bzw. Ablehnung einer solchen Zertifizierung, ausgestellt von der unabhängigen Zertifizierungsinstanz, sofort nach deren Erhalt vor. Der Lieferant gewährleistet auch, dass: (i) er für die Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen der jeweiligen Bestellung geeignet, qualifiziert und kompetent ist, (ii) er ein uneingeschränktes und rechtsbeständiges Eigentumsrecht an den gelieferten Waren hat und diese zum Lieferzeitpunkt frei von Zurückbehaltungsrechten, Sicherungsrechten oder Belastungen jeglicher Art sind, (iii) er alle geltenden Gesetze an jedem Gerichtsstand erfüllt, von dem aus oder an dem die Waren oder Dienstleistungen erbracht oder entgegengenommen werden, einschließlich von Gesetzen über Ausfuhrkontrolle, Einfuhr, Zölle und Wirtschaftssanktionen, Korruptionsbekämpfung, Bestechungsbekämpfung, Patente, Marken, Urheberrechte, Steuern, Lebensmittelsicherheit, Arbeit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umwelt, Verbraucherschutz, Etikettierung, elektrische Normierungen, (iv) er alle freiwilligen Branchenstandards, Vorschriften oder sonstigen Verpflichtungen am Erfüllungsort (z.B. anwendbare Gesundheits- und Sicherheitsstandards für Fertigungsbetriebe) erfüllt, und (v) dass die Lieferung der Waren und die Durchführung der Dienstleistungen nicht dazu führt, dass von irgendeiner Person gegen Gesetze verstoßen wird oder Rechte Dritter verletzt werden. Unbeschadet jeglicher sonstiger Rechte oder Ansprüche auf Abhilfe, die dem Käufer im Rahmen der jeweiligen Bestellung, des Rahmenvertrags (falls vorhanden) oder den geltenden Gesetzen zustehen, ist der Käufer berechtigt, falls eine Ware oder eine Dienstleistung eine in der Bestellung enthaltene Gewährleistung nicht erfüllt (auch nach Annahme, Zahlung oder Verwendung der Waren oder Dienstleistungen seitens des Käufers) oder der Lieferant irgendeine Bedingung oder Gewährleistung im Rahmen der Bestellung nicht erfüllt, nach seiner Wahl eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen: (i) Ganz oder teilweise Kündigung der Bestellung oder der betreffenden Einzelbestellung; (ii) Aufforderung an den Lieferanten, die Nichterfüllung, Fehler oder Mängel auf Kosten des Lieferanten zu beheben, (iii) Aufforderung zu einer Kaufpreisminderung; (iv) Ablehnung der Waren oder Dienstleistungen gemäß Punkt 13, (v) Verweigerung der Annahme weiterer Lieferungen von Waren oder von Dienstleistungen; (vi) Durchführung, auf Kosten des Lieferanten, von Arbeiten, die erforderlich sind, damit die Waren oder die Dienstleistungen die Anforderungen der Bestellung erfüllen, (vii) Geltendmachung jeglicher und aller damit verbundener Schadenersatzansprüche. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.

XIII. Abnahmeprüfung und Annahmeverweigerung

Ungeachtet etwaiger vorheriger Zahlungen werden alle Waren und Dienstleistungen nach Eingang am endgültigen Bestimmungsort, Lieferung oder Durchführung einer Inaugenscheinnahme bzw. Prüfung (je nachdem) unterzogen, wobei die Inaugenscheinnahme und Prüfung im Fall von Waren, die für die Einbindung in eine Betriebsanlage bestimmt sind, nach Einbau der Waren unter Betriebsbedingungen erfolgen darf. Wenn in der jeweiligen Bestellung spezielle Abnahmeprüfverfahren oder Abnahmekriterien oder Verweise darauf angeführt werden, führen der Lieferant und der Käufer (bzw. einer der beiden, je nachdem) die mit den Abnahmeverfahren verbundenen Tätigkeiten durch. Falls die Leistung der Waren während eines solchen Prüfzeitraums die Abnahmekriterien nicht erfüllt, nimmt der Lieferant, ohne Kosten für den Käufer, und mit der vorherigen Zustimmung des Käufers, die erforderlichen und geeigneten Korrekturen, Anpassungen oder Änderungen an den Waren durch, um deren Konformität zu erreichen. Falls die Waren oder Dienstleistungen oder Teile davon im Zuge der Inaugenscheinnahme oder Prüfung für nicht konform, nicht zufriedenstellend, fehlerhaft oder als von minderer Qualität oder Ausführung befunden werden, oder falls sie irgendwelche Garantien oder Gewährleistungen oder die für sie geltenden Spezifikationen oder sonstige Erfordernisse des Käufers oder der Bestellung nicht erfüllen, ist der Käufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Ansprüche auf Abhilfe berechtigt, die Waren oder die Dienstleistungen (in ihrer Gesamtheit oder in Teilen) abzulehnen und an den Lieferanten auf Kosten und Risiko des Lieferanten zu retournieren, wobei der Lieferant unverzüglich eine volle Rückerstattung für die retournierten Waren oder Dienstleistungen zu zahlen hat. Darüber hinaus ist der Käufer berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen: (i) Ganz oder teilweise Kündigung dieses Vertrages oder der betreffenden Bestellung; (ii) Aufforderung zu einer Kaufpreisminderung, wenn die Ablehnung teilweise erfolgt; (iii) Verweigerung der Annahme weiterer Lieferungen von Waren oder von Dienstleistungen; (iv) Durchführung, auf Kosten des Lieferanten, von Arbeiten, die erforderlich sind, damit die Waren oder die Dienstleistungen die Anforderungen der Bestellung erfüllen, oder (v) Geltendmachung jeglicher und aller damit verbundener Schadenersatzansprüche. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt. Weder eine Inaugenscheinnahme noch eine Abnahme oder Zahlung für die Waren oder Dienstleistungen befreit den Lieferanten von der Erfüllung der Gewährleistungen oder sonstigen Bestimmungen dieser Bestellung noch wird dadurch das Recht des Käufers gemindert, nicht konforme Waren oder Dienstleistungen abzulehnen oder Ansprüche in Verbindungmit nicht konformen Waren oder Dienstleistungen geltend zu machen. Jegliche Waren (wozu für die Zwecke dieser Bestimmung auch unfertige Erzeugnisse gehören), die der Käufer ablehnt und die sich noch im Besitz oder unter der Kontrolle des Lieferanten befinden, und für die der Käufer befunden hat, dass sie nicht ausreichend nachgebessert oder verwertet werden können, müssen vom Lieferanten auf Kosten des Lieferanten so entsorgt werden, dass jegliche Wiederverwendung für den menschlichen oder (außer wenn der Käufer seine Zustimmung dazu erteilt) tierischen Verzehrabsolut ausgeschlossen ist. Falls der Käufer entscheidet, dass derartige Waren (oder unfertige Erzeugnisse) nachgebessert oder verwertet werden können, ist der Lieferant verpflichtet, jegliche Kennzeichnungen und Hinweise auf den Käufer zu entfernen und diese so zu entsorgen, wie dies zwischen dem Käufer und dem Lieferanten schriftlich im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart wird. Der Lieferant entfernt abgelehnte Waren unverzüglich vom Betriebsgelände des Käufers, außer wenn der Lieferant konkret um eine vorübergehende Lagerung ersucht, welche in diesem Fall auf Kosten und Risiko des Lieferanten erfolgt. Der Käufer behält sich das Recht vor, Lagergebühren für abgelehnte Waren zu verlangen, die nicht binnen einer Woche nach Mitteilung der Ablehnung abgeholt werden. Alle Aktivitäten in Verbindung mit der Entgegennahme, der Inaugenscheinnahme, der Prüfung, der Abnahme oder der Ablehnung, wie oben erwähnt, können von einem verbundenen Unternehmen des Käufers oder einem vom Käufer bestimmten Dritten durchgeführt werden, wobei dies dieselbe Gültigkeit und Wirkung hat, wie wenn der Käufer sie durchgeführt hätte.

XIV. Rückverfolgbarkeit von Inhaltsstoffen und Waren

Der Lieferant ist jederzeit in der Lage, Einzelheiten und Daten hinsichtlich der genauen Herkunft der für die Herstellung der Waren verwendeten Inhaltsstoffe und des Warenverkehrs bereitzustellen, um im Falle von Qualitätsproblemen die Rückverfolgbarkeit verwendeter Inhaltsstoffe und eine effiziente Rückrufaktion von Waren zu garantieren.

XV. Produktrückruf

Falls dem Lieferanten das Vorhandensein einer unzureichenden Konformität oder eines Mangels in Bezug auf Waren bekannt wird, die sich nicht mehr in seiner Kontrolle befinden, und der Lieferant angemessenen Grund zur Annahme hat, dass dieser Mangel bzw. diese unzureichende Konformität ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Konsumenten, mögliche Maßnahmen zuständiger Vollzugsbehörden oder ein Risiko einer negativen Publicity oder öffentlichen Debatte für den Käufer oder dessen verbundene Unternehmen nach sich zieht oder voraussichtlich nach sich ziehen wird, gelten die nachfolgenden Bestimmungen: (i) Sobald der Lieferant Kenntnis von dem Problem hat, teilt er dies dem Käufer unverzüglich mit. Eine solche Mitteilung muss mindestens Folgendes enthalten: a) welche Waren und welche Mengen betroffen sind, b) jegliche relevante Codierungsdaten (falls vorhanden), c) jegliche sonstigen relevanten Informationen, die hilfreich sein könnten, um die Waren (oder die Produkte, die diese Waren enthalten) zurückzuverfolgen; (ii) Repräsentanten des Lieferanten und des Käufers treffen sich, sobald dies praktikabel ist, um die vom Lieferanten zu treffenden Maßnahmen zu vereinbaren, die erforderlich sind, um die aus den Mängeln oder der unzureichenden Konformität resultierenden Probleme zu beheben; (iii) der Käufer ist berechtigt, die unverzügliche Einstellung der Produktion der Waren, die Rücknahme der Waren und die Vernichtung der Waren zu verlangen. Falls der Käufer in seinem eigenen Ermessen, nicht nur aus den oben beschriebenen Gründen, einen Rückruf, eine Rücknahme oder die Vernichtung von Waren (oder von Produkten, die die Waren enthalten) einleitet, oder wenn ein Rückruf von zuständigen Behörden angeordnet oder empfohlen wird, kooperiert der Lieferant im vollen Umfang und stellt dem Käufer alle Informationen zur Verfügung. Alle mit dem Rückruf verbundenen Kosten (z.B. Kosten für Transport, Lagerung, Handhabung und Vernichtung des zurückgerufenen Produkts) sowie alle Schadenersatzansprüche, die dem Käufer, seinen verbundenen Unternehmen oder betroffenen Dritten entstehen, werden vom Lieferanten insoweit getragen und abgegolten, als der Grund für die Maßnahme, das Problem oder den Rückruf in einem Verstoß des Lieferanten gegen seine Verpflichtungen oder Gewährleistungen gemäß diesem Dokument oder in einer fahrlässigen oder ungesetzlichen Handlung des Lieferanten, seiner Arbeitnehmer, Stellvertreter, Auftragnehmer oder Repräsentanten liegt.

XVI. Käuferseitiges Material

Jegliches Material im Eigentum des Käufers oder einem seiner verbundenen Unternehmen, das in Verbindung mit dieser Bestellung vom Käufer an den Lieferanten geliefert wird oder in den Besitz des Lieferantengelangt, verbleibt stets im ausschließlichen Eigentum des Käufers. Zu diesem Material gehört jede Art von Druckwerkzeugen oder Matrizen, Grafiken, Zeichnungen, Modellen, Fotografien, Software, Geräten, Verpackung, Produkten, Prototypen, Mustern, Rohstoffen, Inhaltsstoffen, Werbematerial. Der Lieferant wird: (i) das Material ausschließlich zur Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen dieser Bestellung verwenden, (ii) es auf Verlangen oder bei Fertigstellung oder Beendigung dieser Bestellung retournieren, (iii) es auf sein eigenes Risiko sicher und als Eigentum des Käufers gekennzeichnet verwahren und nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig Dritten gegenüber offenlegen, (iv) das Material bis zur Rückgabe an den Käufer in einem guten Zustand halten, (v) es nicht entsorgen oder auf andere Weise verwenden als vom Käufer schriftlich angewiesen, (vi) keine Form von Reverse-Engineering, Dekompilierung, Fraktionierung, Replizierung, Partitionierung oder Wiederaufbereitung daran durchführen oder veranlassen.

XVII. Geistiges Eigentum

Der Lieferant ist sich im Klaren, dass jegliche geistigen Eigentumsrechte, die Eigentum des Käufers oder seiner verbundenen Unternehmen sind oder an ihn bzw. seine verbundenen Unternehmen lizenziert wurden ("geistige Eigentumsrechte des Käufers") ein wertvolles Vermögen darstellen. Geistige Eigentumsrechte des Käufers, die dem Lieferanten in Verbindung mit einer Bestellung offengelegt werden, dürfen vom Lieferanten nur für Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, die im Rahmen der jeweiligen Bestellung bereitgestellt werden. Um die Wahrung der geistigen Eigentumsrechte des Käufers sicherzustellen, verpflichtet sich der Lieferant, Waren oder zu erbringende Leistungen, die geistige Eigentumsrechte des Käufers nutzen und im Rahmen der Bestellung gekauft werden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers an niemand anderen als den Käufer oder dessen verbundene Unternehmen zu verkaufen oder anderweitig zu vertreiben. Eine Bestellung und ihre Bestimmungen sind nicht als Gewährung expliziter oder impliziter Lizenzen, Rechtstitel oder sonstiger Rechte an geistigen Eigentumsrechten des Käufers zugunsten des Lieferanten auszulegen, außer soweit dies in der vorliegenden Bestellung so angegeben oder anderweitig ausdrücklich in Schriftform vereinbart wird. Der Lieferant stimmt zu, dass alle im Zuge der Erfüllung einer Bestellung entwickelten geistigen Eigentumsrechte, die mit Produkten des Käufers, Rezepturen, Verpackung, Technologie, Prozessen, Spezifikationen oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten oder vertraulichen Informationen des Käufers verbunden sind, einschließlich jeglicher Verbesserungen oder Veränderungen daran (entwickeltes geistiges Eigentum) das ausschließliche Eigentum des Käufers oder dessen jeweiligen verbundenen Unternehmen ist (wobei zu diesen Rechten insbesondere auch, ohne Einschränkungen, das Recht auf Eintragung eines Schutzrechts für dieses entwickelte geistige Eigentum gehört). Soweit das entwickelte geistige Eigentum nicht automatisch auf den Käufer übergeht, tritt der Lieferant hiermit unwiderruflich an den Käufer (oder dessen jeweilige verbundene Unternehmen) alle Eigentums- sowie sonstigen Rechte und Ansprüche auf dieses entwickelte geistige Eigentum ab und verpflichtet sich und veranlasst seine Arbeitnehmer zur Unterzeichnung aller Dokumente, die erforderlich sind, damit diese Bestimmung Wirksamkeit erlangt. Der Lieferant verpflichtet sich, dem Käufer schriftlich vollständige Informationen und Dokumente in Verbindung mit dem entwickelten geistigen Eigentum in der vom Käufer vorgegebenen Form und Sprache zu Verfügung zu stellen. Der Lieferant verpflichtet sich:

(i) das entwickelte geistige Eigentum weder direkt noch indirekt für einen anderen Zweck als die Erfüllung dieser Bestellung zu verwenden, außer wenn er zuvor die schriftliche Zustimmung des Käufers erhalten hat, und

(ii) das entwickelte geistige Eigentum vertraulich zu behandeln und hierauf keine Schutzrechte eintragen zu lassen.

Der Lieferant gewährleistet, dass jegliche zu erbringende Leistung, die vom Lieferanten oder in seinem Auftrag (entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen) im Rahmen einer Bestellung generiert, entwickelt, konzipiert, angefertigt oder geschrieben wird, einschließlich von materiellen und immateriellen Arbeitsprodukten, Skizzen, Zeichnungen, Mustern, Bildern, Filmen, Fotos, Aufzeichnungen, Videos, Computerprogrammen einschließlich von Quell- und Objektcodes, sowie jeglicher sonstiger Schöpfung oder Dokumentation, ein Original darstellt, und dass alle im Rahmen der Bestellung geschaffenen Werke und die Bereitstellung der Waren oder der Dienstleistungen und die Verwendung oder Verwertung der zu erbringenden Leistungen durch den Käufer oder dessen verbundene Unternehmen keine Verletzung von Rechten Dritter einschließlich von geistigen Eigentumsrechten Dritter darstellt. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte, die vor der Bestellung Eigentum des Lieferanten oder dessen verbundener Unternehmen waren oder an ihn oder seine verbundenen Unternehmen lizenziert wurden oder unabhängig von dieser Bestellung entwickelt wurden ("geistige Eigentumsrechte des Lieferanten") sind und bleiben das ausschließliche Eigentum des Lieferanten. Wenn geistige Eigentumsrechte des Lieferanten, einschließlich von Software, Quell- oder Objektcode für die Nutzung der Waren oder der Dienstleistungen seitens des Käufers oder dessen verbundener Unternehmen erforderlich sind, gewährt der Lieferant dem Käufer und dessen verbundenen Unternehmen hiermit eine weltweite, nicht ausschließliche, voll eingezahlte, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung solcher Rechte in dem Ausmaß, wie dies zur vollumfänglichen Verwertung oder Verwendung der Waren oder Dienstleistungen erforderlich ist. Der Lieferant steht dafür ein, dass er alle Spezifikationen (einschließlich der vom Käufer zur Verfügung gestellten Spezifikationen) vollumfänglich überprüft hat und anhand dieser Überprüfung und seiner bisherigen Erfahrung und seinem überlegenen Wissen in Bezug auf die Waren oder die Dienstleistungen entschieden hat, dass deren Produktion gemäß diesen Spezifikationen bzw. deren Verwendung oder Verwertung keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt. Der Lieferant verpflichtet sich zur Entschädigung und Schadloshaltung des Käufers und seiner Aktionäre, verbundenen Unternehmen, Organmitglieder, Direktoren, Stellvertretern und Arbeitnehmern ("die käuferseitigen Entschädigungsberechtigten") hinsichtlich jeglicher Forderungen, Ansprüche, Kosten und Verbindlichkeiten, einschließlich von Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer Verletzung oder behaupteten Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter ergeben. Sofern der Käufer dies nach seinem eigenen Ermessen verlangt, hat der Lieferant auf seine alleinigen Kosten die Verteidigung des Käufers und der käuferseitigen Entschädigungsberechtigten zu übernehmen. Falls dem Käufer oder dessen verbundenen Unternehmen der Betrieb, die Verwendung oder der Verkauf der diesbezüglichen Waren oder Dienstleistungen oder von Teilen derselben, die von dieser Bestellung erfasst sind, untersagt wird, ist der Lieferant verpflichtet, auf seine alleinigen Kosten alle verantwortlichen Schritte zu unternehmen, die möglichsind, um dem Käufer und seinen verbundenen Unternehmen das Recht zu verschaffen, die oben genannten Waren oder Dienstleistungen zu betreiben, zu verwenden oder zu verkaufen. Falls der Lieferant die vorgenannten Rechte nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums beschaffen kann, verpflichtet er sich, auf seine alleinigen Kosten:

(i) die besagten Waren oder Dienstleistungen oder Teile derselben so zu verändern, dass eine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten vermieden wird,

(ii) besagte Waren oder Dienstleistungen oder Teile davon durch Waren oder Dienstleistungen zu ersetzen, die keine geistigen Eigentumsrechte verletzen, oder

(iii) besagte Waren oder Dienstleistungen oder Teile davon zu beseitigen und jegliche vom Käufer an den Lieferanten geleistete Zahlung und jegliche Transportkosten und sonstige Aufwendungen zu erstatten, die vom Käufer in Verbindung mit den beseitigten Waren oder Dienstleistungen oder Teilen davon gezahlt wurden oder ihm diesbezüglich entstanden sind. Falls dies nicht möglich sein sollte, ist der Käufer zum Rücktritt von der Bestellung berechtigt, unbeschadet der zuvor erworbenen Rechte und der Schadenersatzansprüche und Zinsen, auf die der Käufer und die käuferseitigen Entschädigungsberechtigten Anspruch haben könnten.

Der Lieferant stellt sicher, dass abgelehntes Material sowie Ausschuss- und Schrottmaterial (einschließlich Verpackung), das geistige Eigentumsrechte des Käufers enthält, gemäß den Anweisungen des Käufers so vernichtet und entsorgt wird, dass eine Wiederverwendung absolut ausgeschlossen ist. Der Lieferant verkauft Verpackungsmaterial, das geistige Eigentumsrechte des Käufers enthält, nicht an Dritte noch verwendet er es für andere Zwecke als für die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen einer Bestellung. Ein nicht genehmigter Verkauf oder eine nicht genehmigte Verwendung von besagtem Verpackungsmaterial ist ausdrücklich untersagt.

XVIII. Rücktritt

Zusätzlich zu anderen in einer Bestellung genannten Gründen ist der Käufer berechtigt, von der Bestellung sowie von jeglicher anderen Bestellung zwischen dem Käufer und dem Lieferanten aus einem der folgenden Gründe zurückzutreten:

(i) Insolvenz oder Konkurs des Lieferanten;

(ii) Nichterfüllung einer Bestimmung der Bestellung seitens des Lieferanten, einschließlich eines Verstoßes gegen eine oder mehrere der in dieser Bestellung angeführten Gewährleistungen, der nicht behoben werden kann oder der, falls er behoben werden kann, nicht binnen 15 Arbeitstagen nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung des Käufers, worin der Verstoß angegeben und dessen Behebung verlangt wird, behoben wird;

(iii) falls der Lieferant nach Ansicht des Käufers Marken, Goodwill oder den Ruf des Käufers schädigt oder schädigen könnte, oder wenn der Käufer aus angemessenen Gründen damit unzufrieden ist, wie der Lieferant sein Geschäft handhabt, und falls der Lieferant nach alleiniger Ansicht des Käufers nicht die erforderlichen Schritte unternimmt, um eine derartige Situation innerhalb des vorgegebenen Zeitraums ab der diesbezüglichen schriftlichen Mitteilung des Käufers zu beheben;

(iv) wenn der Käufer beschließt, seine Beschaffungsstrategie, sein Geschäftsmodell oder seine Anforderungen zu ändern, oder

(v) falls der Lieferant sein Unternehmen zur Gänze oder teilweise veräußert (außer an seine verbundenen Unternehmen) oder falls eine öffentlich bekannt gemachte vorgesehene oder bereits vollzogene direkte oder indirekte Veränderung der Kontrollverhältnisse (Change of Control) im rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Lieferanten erfolgt. Diese Bestellung kann vom Käufer auch aus wichtigem Grund und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Dem Käufer erwächst aufgrund eines derartigen Rücktritts keine Verpflichtung welcher Art auch immer gegenüber dem Lieferanten; der Käufer kann jedoch, in seinem alleinigen Ermessen, dem Lieferanten dessen tatsächlichen direkten Auslagen für die Erfüllung der vorliegenden Bestellung bis zum Datum des Rücktritts zahlen, wie vom Käufer genehmigt; in diesem Fall gehen die fertiggestellten Waren, abgeschlossenen Dienstleistungen oderjegliche unfertigen Erzeugnisse zum Datum des Rücktritts in das Eigentum des Käufers über, und der Lieferant verwahrt diese für einen angemessenen Zeitraum auf sichere Weise, vorbehaltlich des Erhalts schriftlicher Versandanweisungen oder sonstiger Verfügungen des Käufers. Die oben angeführten Rücktrittsrechte verstehen sich zusätzlich zu den übrigen gesetzlichen Rechten und Ansprüchen des Käufers, unabhängig davon, ob diese in der vorliegenden Bestellung angegeben sind oder nicht, einschließlich jener, die in einem Rahmenvertrag (falls vorhanden) festgelegt sind.

Im Falle eines Rücktritts von einer Bestellung erbringt der Lieferant unabhängig vom Rücktrittsgrund die vom Käufer angemessen benötigte Hilfestellung, damit ein vom Käufer bestellter Nachfolger die Verpflichtungen des Lieferanten im Rahmen der Bestellung übernehmen kann. Ein Rücktritt von der Bestellung erfolgt unabhängig vom Rücktrittsgrund unbeschadet der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Rechte und Pflichten des Käufers. Die Bestimmungen der Bestellung, die nach einer Beendigung derselben ausdrücklich oder implizit weiter wirksam bleiben, sind ungeachtet der Beendigung oder des Ablaufs weiterhin durchsetzbar. Jegliche Bestimmungen der Bestellung, die wesensbedingt über die Beendigung der Bestellung hinausreichen, bestehen über die Beendigung hinaus weiter fort.

XIX. Schadloshaltung

Der Lieferant verpflichtet sich zur Entschädigung und Schadloshaltung des Käufers und der käuferseitigen Entschädigungsberechtigten für und gegen alle Forderungen (einschließlich von föderalen, nationalen, einzelstaatlichen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften, Behörden oder Untereinheiten derselben), Ansprüche, Klagegründe, Verluste, Schadenersatzansprüche, Verbindlichkeiten, Aufwendungen, angemessene Anwaltsgebühren oder Verpflichtungen jeglicher Art, darunter insbesondere Beschädigung oder Zerstörung von Sachanlagen, Verletzung oder Tod, für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Produktionsunterbrechungen und Vertragspönalen, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweiseaus der Leistungserfüllung des Lieferanten im Rahmen einer Bestellung resultieren oder damit verbunden sind oder aus einer schuldhaften Leistungsstörung oder einem sonstigen schuldhaften Verstoß (durch Handlung oder Unterlassung) des Lieferanten gegen seine Verpflichtungen oder Gewährleistungen im Rahmen der Bestellung resultieren. Auf Verlangen des Käufers in dessen eigenem Ermessen übernimmt der Lieferant auf Kosten des Lieferanten die Verteidigung des Käufers und der käuferseitigen Entschädigungsberechtigten.

XX. Versicherung

Der Lieferant hält für die gesamte Dauer seiner Erfüllung der Bestellung eine allgemeine Haftpflichtversicherung aufrecht, einschließlich einer Produkthaftungsversicherung, eine andere Versicherung, dies eine Haftung im Rahmen der Bestellung abdeckt oder wie in der Bestellung angegeben, sowie jegliche von den am Erfüllungsort anwendbaren Gesetzen vorgeschriebenen Versicherungen. Alle Versicherungen müssen vom Lieferanten bei renommierten und solventen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Auf Verlangen des Käufers legt der Lieferant dem Käufer die betreffenden Versicherungszertifikate zusammen mit einem Nachweis über die Zahlung der Prämien vor. Eine Versicherungsdeckung befreit den Lieferanten nicht von seiner Haftung noch ist sie als Einschränkung seiner Haftung zu betrachten oder auszulegen.

XXI. Höhere Gewalt

Weder der Käufer noch der Lieferant haften für eine Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen einer Bestellung, soweit die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung von einem Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde oder aus einem Ereignis höherer Gewalt resultiert. Die von dem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei verständigt unverzüglich die andere Partei über den schnellstmöglichen ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationsweg, unter Angabe der Umstände des Ereignisses höherer Gewalt, und verständigt unverzüglich die andere Partei, sobald das Ereignis höherer Gewalt (oder dessen Auswirkung auf diese Partei) beseitigt worden ist. Die betroffene Partei wird von der anderen Partei für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung nicht haftbar gemacht, solange die Tatsache des Auftretens dieses Ereignisses/dieser Ereignisse höherer Gewalt ordnungsgemäß nachgewiesen wird oder angemessen nachweisbar ist. Wird die Leistungserfüllung seitens des Lieferanten aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt verzögert oder behindert, ist der Käufer nicht verpflichtet, dem Lieferanten einen Preis für Waren oder Dienstleistungen zu zahlen, die nicht tatsächlich geliefert oder erbracht wurden. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt ist der Käufer berechtigt, den Liefertermin für die Waren oder die Dienstleistungen zu verlängern oder der Bestellung zu stornieren oder die Menge der Waren oder den Umfang der Dienstleistungen zu reduzieren. Der Käufer haftet dem Lieferanten gegenüber nicht für Kosten oder Aufwendungen, die dem Lieferanten infolge eines Ereignisses höherer Gewalt entstehen. Verzögert sich die Leistungserfüllung jedoch um mehr als 30 Tage, ist die auf die Leistungserfüllung wartende Partei berechtigt, der Bestellung unter Einhaltung einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich gegenüber der anderen Partei zu kündigen, ohne weitere Verpflichtungen gegenüber jener Partei, die eine entschuldbare Verzögerung geltend macht. Die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung wird nichtentschuldigt, falls:

(i) deren Vermeidung eine Verpflichtung im Rahmen dieser Bestellung ist,

(ii) die nichterfüllende Partei oder deren Personal ein Verschulden an der Verursachung der Verzögerung oder Nichterfüllung trifft,

(iii) die Störung oder Verzögerung vorhersehbar gewesen wäre oder anhand von angemessenen Vorkehrungen, die von natürlichen und juristischen Personen in der Branche der betroffenen Partei üblicherweise getroffen werden, vermeidbar gewesen wäre oder Vorbereitungen darauf hätten getroffen werden können,

(iv) die Verzögerung oder Nichterfüllung von der nichterfüllenden Partei mit Hilfe alternativer Quellen, Behelfspläne oder sonstiger Mittel angemessen hätte umgangen werden können.

XXII. Personal

Der Lieferant haftet allein für alle rechtlichen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen in Verbindung mit der Beschäftigung seines eigenen Personals und des Personals seiner Subunternehmer, und zwischen diesem Personal und dem Käufer oder dessen Repräsentanten besteht kein Arbeitsverhältnis welcher Art auch immer. Der Lieferant übernimmt zur Gänze und ausschließlich die Haftung, falls einer seiner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer seiner Subunternehmer eine Klage, Beschuldigung oder ein Verfahren in Bezug auf arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oderjegliche sonstige Angelegenheiten gegen den Käufer oder käuferseitige Entschädigungsberechtigte anstrengt. Soweit in der Bestellung bestimmte Arbeitnehmer des Lieferanten für die Durchführung der Dienstleistungen ausgewiesen werden, dürfen diese Personen vom Lieferanten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers ersetzt werden.

XXIII. Geheimhaltung

Der Lieferant erkennt hiermit an, dass ihm im Zuge der Bereitstellung der Waren oder der Dienstleistungen gemäß diesem Dokument bestimmte Informationen bekannt werden oder zugehen können, die der Käufer oder dessen verbundene Unternehmen (oder deren Lieferanten oder Berater) für vertraulich oder urheberrechtlich geschützt gehalten, darunter insbesondere die Spezifikationen, Informationen zu Fertigungsprozessen, Geräten und Ausrüstungen und Know-how, Technologien, Inhaltsstoffen, Rezepten, Verfahren und Standards des Käufers, Informationen hinsichtlich der Produktion und Verpackung von Produkten des Käufers oder sonstige Informationen (im Folgenden gemeinsam als #vertrauliche Informationen# bezeichnet). Der Lieferant verpflichtet sich, dass er und seine Arbeitnehmer, Stellvertreter und Repräsentanten alle derartigen vertraulichen Informationen als streng vertraulich verwahren und keinen Dritten offenlegen und nur in Verbindung mit der Erfüllung dieser Bestellung verwenden werden. Der Lieferant stellt sicher, dass diese Arbeitnehmer, Stellvertreter, Repräsentanten oder Subunternehmer denselben Geheimhaltungspflichten unterliegen. Der Lieferant legt niemandem, der nicht mit dem Käufer verbunden ist, etwaige während seiner Tätigkeit als Lieferant des Käufers erlangte vertrauliche Informationen offen, außer wenn und nur soweit er durch Anordnung eines zuständigen Gerichts oder Aufsichtsorgans dazu gezwungen wurde. Soweit rechtlich zulässig, setzt der Lieferant den Käufer unverzüglich von einer solchen Anordnung in Kenntnis, um dem Käufer die Möglichkeit zu geben, Einwände gegen eine derartige Offenlegung vorzubringen. Der Lieferant beschränkt die Offenlegung der vertraulichen Informationen innerhalb seiner eigenen Organisation auf jene Personen, die direkt damit befasst sind und über die Verpflichtungen des Lieferanten gemäß dem vorliegenden Dokument informiert wurden. Der Lieferant verpflichtet sich, nach Beendigung seiner Tätigkeit als Lieferant des Käufers oder auf Verlangen des Käufers jegliche Memoranden vertraulicher Informationen und jegliche Zeichnungen, Blaupausen oder sonstige derartige Reproduktionen an den Käufer zu retournieren und nichts davon zu behalten. Sofern keine schriftliche Zustimmung des Käufers vorliegt, darf der Lieferant in keiner Form von Werbung, Promotion-Video, Website, Broschüre oder Publikation oder in irgendeiner anderen Form seine Geschäftsbeziehungen zum Käufer erwähnen oder geistige Eigentumsrechte des Käufers oder den Namen des Käufers verwenden. Der Lieferant und seine Arbeitnehmer bewahren Stillschweigen über Passwörter, die ihnen gegebenenfalls vom Käufer für den Zugriff auf Informationssysteme zur Verfügung gestellt wurden. Eine Weitergabe von Passwörtern ist streng untersagt. Der Lieferant erlaubt keine Anfertigung von Fotografien, Negativen, Kinofilmen, Videoaufnahmen, Kopien, Skizzen oder Notizen von Anlagen, Geräten und Ausrüstungen, Produkten oder Prozessen des Käufers oder von Teilen derselben. Die Bestimmungen dieses Artikels bestehen über den Ablauf oder die Beendigung einer Bestellung für die Dauer von 10 Jahren weiter fort.

XXIV. Datenschutz

Der Lieferant erfüllt stets alle anwendbaren Datenschutzgesetze und setzt insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und adäquate Sicherheitsprogramme und -verfahren ein, um vom Käufer bereitgestellte personenbezogene Daten vor Verlust, Veränderung, Offenlegung, Zugriff oder Verarbeitung sei es versehentlicher, unbefugter oder ungesetzlicher Natur zu schützen. Umfassende Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner erhalten Sie unter www.promedico.at/datenschutz

XXV. Audit-Rechte

Der Käufer hat nach angemessener vorheriger Mitteilung an den Lieferanten das Recht, sich selbst oder für seine Repräsentanten (einschließlich befugter Dritter) Zutritt zu relevanten Betriebsstätten des Lieferanten zu verschaffen, an denen die Waren verarbeitet, produziert oder verpackt oder die Dienstleistungen durchgeführt werden, um sicherzugehen, dass der Lieferant der Bestellung, die anwendbaren Gesetze und die in Artikel 26 genannten Nestlé Richtlinien erfüllt. Der Lieferant wird bei derartigen Anlässen seine relevanten schriftlichen Unterlagen bereitstellen, dem Käufer Zutritt zu relevanten Rohstoffen, Verpackungsmaterialien, Verbrauchsmaterial und damit verbundene Produktions- und Lagerstätten gewähren. Dies gilt nicht für Unterlagen, Informationen, etc., die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Lieferanten enthalten. Der Käufer und seine Repräsentanten sind berechtigt, Produktionsverfahren während der Arbeitszeit zu überwachen und Proben zu entnehmen. Die Audits entbinden den Lieferanten in keiner Weise von seinen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten. Eine vorherige Ankündigung ist nichterforderlich, wenn Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder Lebensmittelsicherheit besteht. Falls ein Audit ergibt, dass der Lieferant seine Verpflichtungen, Verantwortlichkeiten, Gewährleistungen oder Zusicherungen nicht erfüllt hat, kann der Käufer dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist zur Behebung der Audit-Ergebnisse gewähren. Behebt der Lieferant die Ergebnisse nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, ist der Käufer berechtigt, von der Bestellung auswichtigem Grund zurückzutreten; weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn:

(i) der Lieferant die Behebung der Mängelernsthaft und endgültig verweigert; oder

(ii) besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Zum Schutz seiner geistigen Eigentumsrechte ist der Käufer berechtigt, den Status von Verpackungsmaterial zu überwachen, das geistige Eigentumsrechte, Entwürfe und Druckwerkzeuge im Besitz des Lieferanten oder seiner Subunternehmer trägt. Der Lieferant erkennt das Recht des Käufers an, die Anlagen und Räumlichkeiten des Lieferanten und seiner Subunternehmer ohne vorherige Mitteilung für die obigen Zwecke zu betreten und prüfen.

XXVI. Nestlé Richtlinien

Der Lieferant bestätigt, dass er die aktuelle Version des Nestlé Responsible Sourcing Code (wie auf www.nestle.com/aboutus/suppliers veröffentlicht) sowie jegliche sonstige Richtlinien, die ihm vom Käufer gelegentlich mitgeteilt werden, sorgfältig gelesen und verstanden hat. Der Lieferant stellt sicher, dass alle seine Lieferanten die oben angeführten Richtlinien erfüllen. Der Lieferant wird ein Exemplar des Nestlé Responsible Sourcing Code ausfüllen, unterfertigen und an den Käufer retournieren, und er verpflichtet sich, die Anforderungen des Nestlé Responsible Sourcing Program zu erfüllen, wonach er verpflichtet ist, dem Käufer einen "SMETA 4 Pillars"-Auditbericht (veröffentlicht auf  http://www.sedexglobal.com/ethical-audits/smeta) oder eine ähnliche, vom Käufer genehmigte Auswertung auf dessen Verlangen vorzulegen.

XXVII. Steuern

Sofern vom Käufer keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, verstehen sich die Preise in einer Bestellung exklusive Mehrwertsteuer jedoch inklusive aller anderen Abgaben und Steuern. Ob Zollabgaben inkludiert sind oder nicht hängt von der anwendbaren Incoterms-Klausel ab. Der Lieferant übermittelt an den Käufer eine mehrwertsteuerkonforme und formal korrekte Rechnung, die es dem Käufer erlaubt, gegebenenfalls eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu beantragen. Der Käufer bemüht sich angemessen, dafür zu sorgen, dass jegliche einbehaltene Quellensteuern auf das gesetzlich zulässige Mindestmaß reduziert werden, und stellt alle nötigen Dokumente zur Verfügung, damit der Lieferant eine Rückerstattung einbehaltener Quellensteuern gemäß einem gegebenenfalls anwendbaren Steuerabkommen beantragen kann. Der Lieferant ist für jegliche Quellensteuern verantwortlich, deren Erstattung er nicht zu erreichen vermag. Für die Zwecke dieses Absatzes sind Quellensteuern als alle einbehaltenen Steuern oder sonstigen Abzüge und Verpflichtungen definiert, die von einer rechtlichen, behördlichen oder sonstigen Instanz auf Zahlungen des Käufers an den Lieferanten erhoben werden.

XXVIII. Rechtsnachfolge

Der Käufer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten auf ein anderes verbundenes Unternehmen zu übertragen. Dem Lieferanten erwächst aus Anlass einer solchen Übertragung kein Kündigungsrecht.

XXIX. Mitteilungen

Jegliche Mitteilung oder sonstige Verständigung, die gemäß einer Bestellung erfolgen muss oder darf, gilt als hinreichend erfolgt, wenn sie schriftlich und an die in der Bestellung als Sitz angegebenen Adressen erfolgt. Käufer und Lieferant können mittels einer Mitteilung wie vorstehend ausgeführt eine andere Adresse für Mitteilungen oder andere für ihn bestimmte Verständigungen angeben.

XXX. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für eine Bestellung und deren Auslegung gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen seines internationalen Privatrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf findet auf diese Bestellung keine Anwendung. Falls der in Artikel 1 genannte Rahmenvertrag von verbundenen Unternehmen sowohl des Käufers als auch des Lieferanten oder vom Lieferanten und von verbundenen Unternehmen des Käufers oder vom Käufer und von verbundenen Unternehmen des Lieferanten unterfertigt wurde ,wird jegliche Streitigkeit zwischen Käufer und Lieferant im Rahmen der Bestellung an die jeweiligen verbundenen Unternehmen eskaliert, bevor die im folgenden Absatz genannten Verfahren eingeleitet werden, wobei sie diese Verfahren nur dann einleiten werden, wenn keine Einigung durch direkte Verhandlungen zwischen den betreffenden verbundenen Unternehmen erreicht wird. Der ausschließliche Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Bestellung sind die zuständigen Gerichte in Wien, Österreich. Der in einer Streitigkeit obsiegenden Partei stehen angemessene Anwaltshonorare sowie Gerichts- und Mediationskosten zu.

XXXI. Sonstiges

(i) Jegliche Änderung einer Bestellung bedarf der schriftlichen Zustimmung sowohl des Käufers als auch des Lieferanten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen in der Bestellung und jenen in diesem Dokument sind die Bedingungen der Bestellung maßgebend;

(ii) Die Vertragserfüllung seitens des Käufers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.

(iii) Ist oder wird eine Bestimmung der Bestellung zur Gänze oder teilweise ungültig, berührt dies die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit ihrer übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Auf gleiche Weise sind Vertragslücken zu füllen;

(iv) Die Bestellung ist in keiner ihrer Bestimmungen als Begründung noch als beabsichtigte Begründung einer Personengesellschaft oder eines Joint-Venture zwischen dem Käufer und dem Lieferanten noch als Darstellung des Lieferanten als Stellvertreter des Käufers oder seiner verbundenen Unternehmen auszulegen noch berechtigt sie den Lieferanten in irgendeiner Weise, Zusagen im Namen des Käufers zu treffen oder Verpflichtungen in dessen Nameneinzugehen;

(v) Verzichtet der Käufer auf irgendeine in diesem Dokument angeführte Bedingung oder Bestimmung, gilt dies nicht als Verzicht auf irgendeine andere hierin enthaltene Bedingung oder Bestimmung noch gilt dies als Verzicht auf einen späteren Verstoß gegen dieselbe Bedingung oder Bestimmung noch als Verzicht auf irgendeine Bestimmung in einer späteren Bestellung;

(vi) Dem Lieferanten ist es nicht gestattet, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers im Rahmen der Bestellung Pflichten zu delegieren oder Rechte oder Ansprüche zu übertragen oder abzutreten; jegliche derartige Delegierung, Abtretung oder Übertragung ohne eine derartige vorherige schriftliche Zustimmung ist null und nichtig. Eine Zustimmung des Käufers zu einer derartigen Übertragung entbindet den Lieferanten in keiner Weise von seinen Verantwortlichkeiten. Der Käufer ist berechtigt, seine Rechte und Verpflichtungen im Rahmen dieser Bestellung, einschließlich seiner Schutzrechte, zur Gänze oder teilweise an beliebige seiner aktuellen oder später bestehenden verbundenen Unternehmen abzutreten, zu übertragen oder zu delegieren, ebenso seine Position als eine Vertragspartei, nachvorheriger Mitteilung an den Lieferanten;

(vii) Der Lieferant ist zu jeder Zeit allein für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Stellvertreter, Subunternehmer und Zulieferer verantwortlich und übernimmt die alleinige Verantwortung für ihre Leistungserfüllung. Der Lieferant leitet seine Stellvertreter, Subunternehmer und Zulieferer, setzt ihre Erfüllung der Standards des Käufers durch und kauft Material, bezahlt und löst alle Streitigkeiten mit ihnen;

(viii) Bei Vor-Ort-Arbeiten am Standort des Käufers hält sich der Lieferant an die zum jeweiligen Zeitpunkt für diesen Standort geltenden Sicherheits- und Schutzvorschriften des Käufers. Halten sich Arbeitnehmer des Lieferanten nicht daran, kann dies dazu führen, dass der Käufer den Lieferanten anweist, die Arbeit unverzüglich anzuhalten und die betreffenden Arbeitnehmer vom Standort abzuziehen, und der Lieferant stellt geeignetes Ersatzpersonal ohne zusätzliche Kosten für den Käufer bei. Der Lieferant macht aufgrund der durch diese Situation verlorenen Zeit keinen Anspruch auf Fristverlängerung oder zusätzliche Kosten oder Schadenersatz seitens des Lieferanten geltend. Der Lieferant hält den Standort und die Arbeit frei von allen Belastungen, und die Arbeit verbleibt bis zur schriftlichen Abnahme durch den Käufer auf Risiko des Lieferanten;

(ix) Der Käufer behält sich hiermit alle seine sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche auf Abhilfe vor;

(x) Falls der Lieferant Teil einer Personengesellschaft ist oder mehr als eine juristische Person umfasst, haften diese Rechtsträger zur ungeteilten Hand für Verbindlichkeiten des Lieferanten im Rahmen dieser Bestellung. Jede Mitteilung, die einem von ihnen zugestellt wird, ist für alle bindend;

(xi) Der Lieferant gewährleistet, dass es keine Zusagen oder sonstigen Umstände (einschließlich von Interessenkonflikten) gibt, die ihn an der in diesem Dokument festgehaltenen Erbringung der Dienstleistungen oder Lieferung der Waren an den Käufer hindern. Der Lieferant teilt dem Käufer unverzüglich schriftlich mit, wenn ihm das Vorhandensein oder die Möglichkeit eines Interessenkonflikts bekannt wird. Der Käufer entscheidet in seinem alleinigen Ermessen über die Vorgehensweise nach besagter Mitteilung;

(xii) Der Lieferant informiert den Käufer schriftlich über: a) jeglichen mit Umweltgesetzen oder Umweltschutz verbundenen Verstoß oder Vorfall, der während der Erfüllung einer Bestellung auftritt, und b) jegliches Prüf- oder Verwaltungsverfahren in Verbindung mit der Tätigkeit des Lieferanten oder dessen Auswirkungen auf die Umwelt, die Folgen für oder Auswirkungen auf die Ausführung einer Bestellung haben können;

(xiii) Keine der in diesem Dokument enthaltenen Bestimmungen ist als Gewährung von Exklusivität an den Lieferanten für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen auszulegen.

Stand 01. April 2022

 

 

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